Besonderheiten bei Bieterverfahren
Die große Nachfrage nach Immobilien führt oft dazu, dass sich Interessenten beim Kaufpreis überbieten. Manche Käufer werden aus eigener schmerzhafter Erfahrung zu Bietern: Wenn ihnen bei einer vorherigen Immobilie ein anderer Interessent zuvor gekommen ist, indem er den Kaufpreis überbot, fangen sie bei der nächsten Wunschimmobilie häufig von sich aus an, den Angebotspreis zu übertrumpfen.
Man findet zwei Arten von Bieterverfahren. Zum einen gibt es Verkäufer, die von Anfang an ihre vier Wände gegen Gebot verkaufen. Die zweite Variante ist, dass während eines klassischen Verkaufs auf das Bieterverfahren umgeschwenkt wird, weil das Interesse so groß ist und die Kaufwilligen von selber beginnen, sich gegenseitig zu überbieten. Die beauftragten Makler sind hierbei verpflichtet, dem Verkäufer alle Gebote weiterzuleiten. Denn dieser entscheidet, wer seine Immobilie bekommt. Das kann sogar so weit führen, dass ein Notartermin verschoben werden muss, weil kurz vorher ein bereits vereinbarter Kaufpreis nochmals überboten wurde. Das sicher geglaubte Traumhaus kann dann an einen andern Interessenten gehen. Überhöhte Preise bei Bieterverfahren werden allerdings von Banken nicht finanziert. Die Lücke zwischen dem Marktwert einer Immobilie und dem zusätzlich gebotenen Preis muss vom Erwerber mit Eigenmitteln ausgeglichen werden. Wer sich als Käufer an einem Bieterverfahren beteiligt, sollte für sich klären, was ihm die Immobilie maximal wert ist und sich in der Gebotsphase nicht von Konkurrenten hochtreiben lassen.
Claudia Mylonas
Die Autorin ist Finanzierungsspezialistin bei der Hüttig & Rompf AG in Düsseldorf.