Sieben Düsseldorfer erhalten Einbürgerungs-Urkunden
Insgesamt 1487 Menschen aus 94 Nationen ließen sich im vergangenen Jahr in Düsseldorf einbürgern.
Etwas Aufregung schwingt mit, bevor sie ihre Einbürgerungsurkunden aus den Händen von Oberbürgermeister Thomas Geisel entgegennehmen. „Es ist ein wichtiger Schritt“, sagt die türkischstämmige Kamuran Zens (46). Sie lebt seit 17 Jahren in Düsseldorf und hat sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden. Für den feierlichen Rahmen der Einbürgerungsveranstaltung im Rathaus ist ihre Mutter extra aus der Türkei gekommen. Ihr Sohn und Ehemann begleiten Kamuran Zens. Linda Kreienfeld (53) stammt aus Nordirland. Auch sie hat ihre Familie dabei, ihre Schwester ist ebenfalls angereist. „Ich lebe jetzt schon seit 23 Jahren hier“, sagt Linda Kreienfeld. Der Brexit ist der Grund für ihren Entschluss: 102 britische Staatsangehörige ließen sich im vergangenen Jahr einbürgern. 2015 hatte es in Düsseldorf nur sechs Anträge gegeben. Paula Espinoza (36) stammt aus Nicaragua. Mit ihr freuen sich Ehemann und Schwiegermutter über die Einbürgerung. „Wir erhoffen uns davon auch eine Erleichterung“, sagt die junge Frau. In Spanien hatte das Paar sich kennengelernt. Seit zehn Jahren sind sie zusammen.
Die sieben Düsseldorfer aus fünf Nationen, die ihre Einbürgerungsurkunden erhielten, stehen stellver- tretend für 1487 Menschen aus 94 Nationen, die sich im vergangenen Jahr in Düsseldorf einbürgern ließen. Alle geben vor der Aushändigung der Urkunden ein feierliches Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik ab.
Beantragen können Ausländer die deutschen Ausweispapiere, wenn sie seit mindestens acht Jahren in Deutschland rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie müssen sich zu den Inhalten des Grundgesetzes bekennen, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familienangehörigen grundsätzlich ohne Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II bestreiten, über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen sowie den Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensver
hältnisse in Deutschland erbringen. Außerdem dürfen sie nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Die Einbürgerungs- behörde im Amt für Migration und Integrati- on wirbt seit Jahren für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Hans Jakob Steiger (65) mit seiner Frau Rachel Christine Reding Steiger (61) und ihre in Guatemala geborene 18-jährige Tochter Adah Ameline hatten bisher die schweizerische Staatsangehörigkeit und sind nun Deutsche. Auch für den in Polen geborenen Kamil Piotr Kuroszczyk (30) bringt die feierliche Einbürgerung im Rathaus jetzt die deutschen Ausweispapiere mit sich.