Doppelgänger vor Gericht?
50-jähriger Angeklagter soll einem prügelnden Radfahrer sehr ähnlich sehen.
(wuk) Seine große Ähnlichkeit mit einem gewaltbereiten Fahrradfahrer brachte einen 50-jähriger Freiberufler gestern auf die Anklagebank beim Amtsgericht. Angeblich soll er an einem Samstagmorgen 2017 in Oberkassel als Radfahrer mit einem Autofahrer in Streit geraten sein, den Kontrahenten (60) aus dessen Auto gezerrt und ihn verprügelt haben. Eine Taxifahrerin, die Zeugin des Vorfalls wurde, will den Angeklagten damals erkannt haben. Doch das hat der Angeklagte bestritten und wurde freigesprochen.
Für Taten eines Doppelgängers angeklagt zu werden, fand der 50-Jährige empörend. Er habe am Tatvormittag weder in Oberkas- sel Brötchen geholt noch Autofahrer verhauen. Tatsächlich hatte sich aber ein Radfahrer, der dem Angeklagten wohl zumVerwechseln ähnlich sieht, mit einem Arzt am Steuer eines Kleinwagens nach dem morgendlichen Brötchenholen erst einen Disput wegen angeblicher Vorfahrt an einer Engstelle geliefert, war dann dem Mediziner hinterher geradelt, hatte ihn aus dem Auto gezogen, mit Faustschlägen gegen Brust und Arm traktiert. Danach entkam der Radler. Als er dabei am Taxistand an der Luegallee an einer 50-Jährigen Augenzeugin vorbeikam, glaubte diese, in dem Radfahrer einen früheren Schulkameraden zu erkennen. Als der verhauene Arzt dann per Internet unter dem Namen dieses Ex-Mitschülers auffallend ähnliche Fotos fand, zeigte er den Angeklagten an.
Doch der beteuerte, er habe zur Tatzeit in Bilk mit seiner Freundin und zwei Kindern gefrühstückt, könne also unmöglich der Prügel-Radler von Oberkassel gewesen sein. Seine Freundin bestätigte diese Version. Und als der Arzt und die Taxifahrerin noch angaben, der prügelnde Radler sei deutlich grauhaariger gewesen als der jetzt angeklagte Familienvater, seufzte die Richterin tief. Da nicht auszuschließen war, dass Angeklagte nur Opfer einer Verwechslung geworden war, sprach sie ihn frei.