Achteinhalb Jahre Haft für pädophilen Koch
Gericht verlängert Haftstrafe gegen Verurteilten wegen zahlreicher weiterer Übergriffe.
Achteinhalb Jahre lang muss ein pädophiler Koch (37) wegen einer Vielzahl sexueller Übergriffe auf Kinder bis hin zur Vergewaltigung im Gefängnis bleiben. Zu diesem Urteil kam gestern das Landgericht. Schon Ende 2016 war der Angeklagte zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil er einen zwölfjährigen Jungen aus der Schweiz nach Düsseldorf gelockt und sich an ihm vergangen hatte. Wegen weiterer 20 Missbrauchstaten an anderen Kindern stockte das Landgericht diese Strafe auf jetzt achteinhalb Jahre auf. Zudem betonten die Richter, dass die bereits verhängte, zeitlich unbegrenzte Unterbringung des Kochs in einer Psychiatrie-Klinik bestehen bleibt.
Die schockierenden Übergriffe des Angeklagten auf den Jungen aus der Schweiz waren offenbar nur der vorläufige Schlusspunkt einer pädophilen Entwicklung gewesen, die bei dem Koch schon ab 1995 zu schweren Übergriffen auf Kinder geführt hatte. Dem Jungen aus der Schweiz hatte er sich 2016 als Administrator eines bei Kindern beliebten Online-Spiels im Chat genähert, ihn nach Düsseldorf gelockt und hier missbraucht. Nach acht Tagen war es gelungen, den Jungen zu befreien.
In seinem damaligen Geständnis räumte der jetzt 37-Jährige nicht nur diese Tat ein, sondern gab auch zu, dass er schon mehr als 20 Jahre zuvor erste Straftaten an Kindern verübt habe. Verurteilt wurde er zunächst nur für den neuesten Fall. Jetzt aber haben die Richter auch die kriminellen Vorgeschichten bewertet. Demnach hatte der Koch zwischen 1995 und 2015 mindestens fünf Fälle des Kindesmissbrauchs begangen, fünf weitere Fälle des schweren Missbrauchs bis hin zur Vergewaltigung sowie in weiteren zehn Fällen versucht, sich an Kindern zu vergehen.
Dafür wurde seine Haftstrafe auf achteinhalb Jahre angehoben. Zudem bestätigte die Kammer, dass er ohne zeitliches Limit in einer Psychiatrie-Klinik bleiben muss. Gutachter hatten erklärt, dass er als nahezu untherapierbar gelte. Weitere Details zu Fällen und Opfern wurden nicht bekannt. Das Gericht hatte fast den kompletten Prozess hinter verschlossenen Türen geführt. Begründet wurde dies mit dem Schutz des Persönlichkeitsbereiches des Angeklagten – speziell aber mit dem Schutz der missbrauchten Kinder.