Geladene Waffe ungesichert in der Wohnung
(wuk)Weil neben zwei genehmigten Schusswaffen auch eine geladene Büchse ungesichert in derWohnung eines 84-Jährigen entdeckt wurde, hat das Amtsgericht gegen ihn gestern sechs Monate Bewährungsstrafe verhängt. Der Rentner war jahrelang im Besitz eines Waffenscheins, auf den zwei großkalibrige Büchsen eingetragen waren. Ende 2017 fiel aber auf, dass er schon lange nicht mehr die nötige Zuverlässigkeit für den Besitz solcher Waffen besaß.
So war er mehrfach verurteilt worden, weil er ohne Führerschein rund 25 Jahre Auto gefahren war, zuletzt auch mehrfach unter Alkoholeinfluss. Im November 2017 wurde die waffenrechtliche Genehmigung zum Besitz der beiden Büchsen daraufhin widerrufen. Bei einer Nachschau fiel Ermittlern zusätzlich ein drittes Gewehr auf, für das er keine Genehmigung besaß, das aber geladen und frei zugänglich in seiner Wohnung herumlag. Die drei Gewehre wurden sichergestellt.
Da der 84-Jährige zum Prozess nicht erschienen ist, sondern ausrichten ließ, er sei krank, erging das Urteil in Abwesenheit per Strafbefehl und wird ihm zugeschickt. Formell kann er dagegen Einspruch einlegen und einen weiteren Prozesstermin erzwingen. Nach Angaben seines Anwalts ist der Rentner aber gesundheitlich so schwer beeinträchtigt, dass er sich ohne Gehhilfe kaum fortbewegen könne.