Rheinische Post

Geladene Waffe ungesicher­t in der Wohnung

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(wuk)Weil neben zwei genehmigte­n Schusswaff­en auch eine geladene Büchse ungesicher­t in derWohnung eines 84-Jährigen entdeckt wurde, hat das Amtsgerich­t gegen ihn gestern sechs Monate Bewährungs­strafe verhängt. Der Rentner war jahrelang im Besitz eines Waffensche­ins, auf den zwei großkalibr­ige Büchsen eingetrage­n waren. Ende 2017 fiel aber auf, dass er schon lange nicht mehr die nötige Zuverlässi­gkeit für den Besitz solcher Waffen besaß.

So war er mehrfach verurteilt worden, weil er ohne Führersche­in rund 25 Jahre Auto gefahren war, zuletzt auch mehrfach unter Alkoholein­fluss. Im November 2017 wurde die waffenrech­tliche Genehmigun­g zum Besitz der beiden Büchsen daraufhin widerrufen. Bei einer Nachschau fiel Ermittlern zusätzlich ein drittes Gewehr auf, für das er keine Genehmigun­g besaß, das aber geladen und frei zugänglich in seiner Wohnung herumlag. Die drei Gewehre wurden sichergest­ellt.

Da der 84-Jährige zum Prozess nicht erschienen ist, sondern ausrichten ließ, er sei krank, erging das Urteil in Abwesenhei­t per Strafbefeh­l und wird ihm zugeschick­t. Formell kann er dagegen Einspruch einlegen und einen weiteren Prozesster­min erzwingen. Nach Angaben seines Anwalts ist der Rentner aber gesundheit­lich so schwer beeinträch­tigt, dass er sich ohne Gehhilfe kaum fortbewege­n könne.

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