Ein Mann, ein Sturz und die Rheinbahn
Weil er mit Marihuana im großen Stil handelte, muss ein 30-Jähriger nun drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Dabei hatte er ein Geschäft angestoßen, bei dem ihm nur 1000 Euro Gewinn geblieben wären.
Leonid Turetskiy stürzte in einem Bus der Linie 737. Er erwartet eine Entschuldigung von der Rheinbahn und eine Entschädigung.
Ein 30-Jähriger aus Meerbusch muss für fast vier Jahre ins Gefängnis, weil er mit einer großen Menge Marihuana Geschäfte gemacht hatte. Das Landgericht Krefeld verurteilte Roman F. am Dienstag, nachdem er die Tat gestanden hatte.
F. hatte demnach Anfang 2016 fünf Kilogramm Marihuana von seinem Dealer bekommen. Ausgemacht war, dass F. die Droge auf Kommission bekommt und 29.000 Euro an seinen Dealer zahlen sollte, wenn er die Drogen weiterverkauft hatte. F. übergab daraufhin kleine Mengen Marihuana an einen alten Schulfreund, den er kurz zuvor nach Jahren in Krefeld wieder getroffen hatte. Der Schulfreund, der sich wegen der Angelegenheit selbst auch vor Gericht verantworten muss, verkaufte daraufhin kleinere Mengen Marihu- ana für den Angeklagten.
Laut dem Geständnis, dass der Anwalt des Angeklagten verlas, habe F. so testen wollen, ob der Schulfreund zuverlässig sei. Als er sich dessen sicher war, vereinbarte er mit seinem Schulfreund, dass dieser den Rest der fünf Kilogramm Marihuana auf Kommission bekommt und F. bei erfolgreichem Weiterverkauf insgesamt 30.000 Euro zahlt – am Ende wäre es also ein Gewinn von 1000 Euro für F. gewesen. „Für mich war das und ist das viel Geld“, sagte der derzeit arbeitslose Angeklagte auf eine Nachfrage des Richters.
Bei einer Autokontrolle fand die Polizei allerdings im März 2016 beim Schulfreund von F. einige Hundert Gramm Marihuana. Daraufhin wurde seine Wohnung durchsucht und unter anderem eine Sporttasche mit 4,2 Kilogramm Marihuana gefunden. Weil der Schulfreund, der in- zwischen festgenommen war, sich nicht mehr bei F. meldete und somit auch kein Geld zahlte, dachte F., sein Freund habe sich mit den Drogen aus dem Staub gemacht. Weil F. aber bei Freunden und Bekannten seines Schulfreundes nachforschte, wurde die Polizei auf den Meerbu- scher aufmerksam.
Beim Prozess sah man es dem Angeklagten an: Die Schuld, die Ungewissheit der Strafe, die Scham lasten ihm beim Prozessbeginn schwer auf den Schulter. Geknickt saß der ehemalige Hauptschüler auf der Anklagebank, die Hände unterm Tisch versteckt, mit leerem Blick zum Fenster schauend.
Als dann das Geständnis von seinem Verteidiger verlesen wurde und sich die Richter zur Beratung zurückzogen, tauchten seine Arme erstmals auf dem Tisch auf, unterhielt er sich halbwegs ausgelassen mit seinem Verteidiger. Und dann das Urteil: drei Jahre und acht Monate – wegen der großen Menge an Drogen, mit denen er Geschäfte gemacht hatte. Es hätten einige Jahre mehr sein können, doch vor allem hatte sich das glaubhafte Geständnis laut Richter mildernd auf das Urteil ausgewirkt. Für den Angeklagten, das wird im Abschlussplädoyer seines Verteidigers klar, ist das Urteil eine Erleichterung: Jetzt, da er das Strafmaß wisse, könne sein Mandant endlich wieder sein Leben planen. Eines ohne Drogen, wie er verspricht.