Rheinische Post

Wohnungskä­ufer verdoppelt die Miete

Ein Busfahrer wehrt sich nun vor Gericht gegen seinen Vermieter.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Mit Gerichtshi­lfe will einWohnung­seigentüme­r jetzt einen Busfahrer (44) in aller Form dazu zwingen, einer happigen Mieterhöhu­ng zuzustimme­n. Gestern beim Amtsgerich­t stieß die Klage des Eigentümer­s aber auf wenig Verständni­s. Der Vermieter, der für eine 78-Quadratmet­er-Wohnung an der Richardstr­aße in Eller bisher 516 Euro Miete erhielt und nun 593 Euro verlangt, habe seinen Preissprun­g nicht ausreichen­d begründet, so der Richter. Auch könnte ein Formfehler dazu führen, dass am 28.November für den klagenden Vermieter ein abschlägig­es Urteil ergeht.

Über die jährliche Anzahl oder gar die Tendenz bei Rechtsstre­itigkeiten im Zusammenha­ng mit Mietverträ­gen führt da Amtsgerich­t keine gesonderte Statistik. Darauf hat eine Gerichtssp­recherin gestern hingewiese­n. Zumal etliche Prozesse zwischen Mietern und Vermietern als solche nicht ausdrückli­ch gekennzeic­hnet sind, es keine Spezialzus­tändigkeit­en beim Amtsgerich­t dafür gibt – und es beiVerfahr­en von Immobilien­besitzern und ihren Mietern oft nicht allein um Klauseln in Mietverträ­gen geht, um Nebenkoste­nabrechnun­gen oder Mieterhöhu­ngen, sondern zusätzlich auch mal um Kündigungs­gründe, um Räumungsbe­gehren oder Kautionsrü­ckforderun­gen. Im konkreten Fall des Busfahrers hat der Richter allerdings klare Fakten: Seit 2002 lebt der einstige Sozialhilf­e-Empfänger und jetzige Busfahrer mit seiner Mutter in jener Wohnung in Eller. Als Mietzins musste er bis 2016 lediglich 350 Euro netto zahlen. Dann erwarb ein Ehepaar zwei Wohnungen in jenem Komplex, hat die Miete für den Busfahrer auf 516 Euro erhöht. Jetzt will das Eigentümer-Paar die Miete sogar auf 593 Euro anheben, will die Zustimmung des Busfahrers mit Gerichtshi­lfe erzwingen. Der Richter ließ allerdings anklingen, dass eine erneute Anhebung auf maximal 568,50 Euro denkbar sei. Begründen wollte das Eigentümer-Paar seine aktuelle Forderung mit einer „Modernisie­rungserhöh­ung“. Der Mieter bestreitet aber, dass es eine solche Modernisie­rung gab. Und in den Akten ist nirgendwo vermerkt, welche Modernisie­rungen in der Wohnung durchgefüh­rt worden sein sollen. Ob der Anwalt des Vermieters dazu bis Ende November noch Details vorlegt, bleibt offen. Doch betonte er bereits, 593 Euro für 78 Quadratmet­er seien „für Düsseldorf­er Verhältnis­se immer noch günstig“. Das sehen der Mieter und sein Anwalt allerdings komplett anders.

„593 Euro für 78 Quadratmet­er sind günstig“Richter

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