Wohnungskäufer verdoppelt die Miete
Ein Busfahrer wehrt sich nun vor Gericht gegen seinen Vermieter.
Mit Gerichtshilfe will einWohnungseigentümer jetzt einen Busfahrer (44) in aller Form dazu zwingen, einer happigen Mieterhöhung zuzustimmen. Gestern beim Amtsgericht stieß die Klage des Eigentümers aber auf wenig Verständnis. Der Vermieter, der für eine 78-Quadratmeter-Wohnung an der Richardstraße in Eller bisher 516 Euro Miete erhielt und nun 593 Euro verlangt, habe seinen Preissprung nicht ausreichend begründet, so der Richter. Auch könnte ein Formfehler dazu führen, dass am 28.November für den klagenden Vermieter ein abschlägiges Urteil ergeht.
Über die jährliche Anzahl oder gar die Tendenz bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Mietverträgen führt da Amtsgericht keine gesonderte Statistik. Darauf hat eine Gerichtssprecherin gestern hingewiesen. Zumal etliche Prozesse zwischen Mietern und Vermietern als solche nicht ausdrücklich gekennzeichnet sind, es keine Spezialzuständigkeiten beim Amtsgericht dafür gibt – und es beiVerfahren von Immobilienbesitzern und ihren Mietern oft nicht allein um Klauseln in Mietverträgen geht, um Nebenkostenabrechnungen oder Mieterhöhungen, sondern zusätzlich auch mal um Kündigungsgründe, um Räumungsbegehren oder Kautionsrückforderungen. Im konkreten Fall des Busfahrers hat der Richter allerdings klare Fakten: Seit 2002 lebt der einstige Sozialhilfe-Empfänger und jetzige Busfahrer mit seiner Mutter in jener Wohnung in Eller. Als Mietzins musste er bis 2016 lediglich 350 Euro netto zahlen. Dann erwarb ein Ehepaar zwei Wohnungen in jenem Komplex, hat die Miete für den Busfahrer auf 516 Euro erhöht. Jetzt will das Eigentümer-Paar die Miete sogar auf 593 Euro anheben, will die Zustimmung des Busfahrers mit Gerichtshilfe erzwingen. Der Richter ließ allerdings anklingen, dass eine erneute Anhebung auf maximal 568,50 Euro denkbar sei. Begründen wollte das Eigentümer-Paar seine aktuelle Forderung mit einer „Modernisierungserhöhung“. Der Mieter bestreitet aber, dass es eine solche Modernisierung gab. Und in den Akten ist nirgendwo vermerkt, welche Modernisierungen in der Wohnung durchgeführt worden sein sollen. Ob der Anwalt des Vermieters dazu bis Ende November noch Details vorlegt, bleibt offen. Doch betonte er bereits, 593 Euro für 78 Quadratmeter seien „für Düsseldorfer Verhältnisse immer noch günstig“. Das sehen der Mieter und sein Anwalt allerdings komplett anders.
„593 Euro für 78 Quadratmeter sind günstig“Richter