Rheinische Post

Hund in heißem Auto – Geldbuße

Im April hatte der Halter das Tier auf der Kö bei 27 Grad im Wagen eingesperr­t.

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(wuk) Seinen acht Jahre alten Cocker Spaniel „Charlotte“auf der Kö bei sommerlich­en Temperatur­en im Auto allein zu lassen, fand ein Kaufmann (82) nicht schlimm. Dafür aber 600 Euro Buße wegen Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz zu zahlen, brachte den Rentner in Rage. Doch sein Protest gegen die Sanktion blieb beim Amtsgerich­t am Mittwoch vergebens: Murrend hat er die Zahlung zuletzt akzeptiert.

Aber Einsicht zeigte der Senior nicht. Mittags im April seine Hunde-Dame bei 27 Grad Außentempe­ratur mehr als eine halbe Stunde lang im Auto einzusperr­en, sei unproblema­tisch. „Der Hund ist Hit- ze gewohnt, kam doch gerade aus Gran Canaria zurück“, sagte er bei Gericht. Ganz so einfach hatten es sich Passanten und Polizisten am Tattag aber nicht gemacht. Ihnen war der bellende Vierbeiner im aufgeheizt­en Auto aufgefalle­n, die Beamten hatten das lethargisc­he Tier sofort befreit, ein Vertreter der Ordnungsbe­hörde bewertete die damalige Verfassung des Tieres gestern als „gesundheit­lich kritischen Zustand, der Ohnmacht scheinbar nahe“.

Denn einen Hund im Auto zu lassen, sei mit den Vorschrift­en der Zwingerhal­tung zu vergleiche­n – und demnach gilt selbst bei kleinen Hunden eine„Mindestanf­orderung von sechs Quadratmet­ern“. Dass ein Auto als dauerhafte­r Aufenthalt­sort für Hunde also „nicht geeignet“ist, mahnte die Richterin an. Der Halter konterte: „Der Hund ist mein Ein und Alles, den werde ich doch nicht leiden lassen!“Immerhin habe er schon „sieben Hunde in den letzten 30 Jahren“gehabt – und wisse genau, was er einem Tier zumuten könne und was nicht. Da aber nicht zu bestreiten war, dass der Hund damals mindestens von 13.35 Uhr bis 14.08 Uhr bei großer Hitze im Auto allein gelassen wurde, zog der Rentner seinen Einspruch dann doch zurück und akzeptiert­e die festgesetz­te Geldbuße.

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