Hund in heißem Auto – Geldbuße
Im April hatte der Halter das Tier auf der Kö bei 27 Grad im Wagen eingesperrt.
(wuk) Seinen acht Jahre alten Cocker Spaniel „Charlotte“auf der Kö bei sommerlichen Temperaturen im Auto allein zu lassen, fand ein Kaufmann (82) nicht schlimm. Dafür aber 600 Euro Buße wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu zahlen, brachte den Rentner in Rage. Doch sein Protest gegen die Sanktion blieb beim Amtsgericht am Mittwoch vergebens: Murrend hat er die Zahlung zuletzt akzeptiert.
Aber Einsicht zeigte der Senior nicht. Mittags im April seine Hunde-Dame bei 27 Grad Außentemperatur mehr als eine halbe Stunde lang im Auto einzusperren, sei unproblematisch. „Der Hund ist Hit- ze gewohnt, kam doch gerade aus Gran Canaria zurück“, sagte er bei Gericht. Ganz so einfach hatten es sich Passanten und Polizisten am Tattag aber nicht gemacht. Ihnen war der bellende Vierbeiner im aufgeheizten Auto aufgefallen, die Beamten hatten das lethargische Tier sofort befreit, ein Vertreter der Ordnungsbehörde bewertete die damalige Verfassung des Tieres gestern als „gesundheitlich kritischen Zustand, der Ohnmacht scheinbar nahe“.
Denn einen Hund im Auto zu lassen, sei mit den Vorschriften der Zwingerhaltung zu vergleichen – und demnach gilt selbst bei kleinen Hunden eine„Mindestanforderung von sechs Quadratmetern“. Dass ein Auto als dauerhafter Aufenthaltsort für Hunde also „nicht geeignet“ist, mahnte die Richterin an. Der Halter konterte: „Der Hund ist mein Ein und Alles, den werde ich doch nicht leiden lassen!“Immerhin habe er schon „sieben Hunde in den letzten 30 Jahren“gehabt – und wisse genau, was er einem Tier zumuten könne und was nicht. Da aber nicht zu bestreiten war, dass der Hund damals mindestens von 13.35 Uhr bis 14.08 Uhr bei großer Hitze im Auto allein gelassen wurde, zog der Rentner seinen Einspruch dann doch zurück und akzeptierte die festgesetzte Geldbuße.