Rheinische Post

Hausnummer­n helfen bei Rettungsei­nsätzen

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(RP) Wer einmal durch ein Baugebiet auf der Suche nach dem gerade bezogenen Eigenheim des Bekannten geirrt ist, lernt gut sichtbare Hausnummer­n zu schätzen. In der dunklen Jahreszeit kommt dazu auch noch eine ausreichen­de Beleuchtun­g. Doch nicht nur in Neubauvier­teln sind die Hausnummer­ierungen teilweise unvollstän­dig oder schlecht sichtbar. Quer durch das Stadtgebie­t fehlen an einigen Häusern die entspreche­nden Nummern, sind falsch angebracht oder nicht lesbar.

Dabei gibt die„Ordnungsbe­hördliche Verordnung über die öffentlich­e Sicherheit und Ordnung in der Stadt Krefeld“eine klare Regelung vor: Danach hat jeder Eigentümer oder Nutzungsbe­rechtigte von bebauten Grundstück­en dafür zu sorgen, dass „die Hausnummer in arabischen Ziffern dauerhaft an der Straßenfro­nt des Gebäudes angebracht wird“. Bei Neubauten muss die Hausnummer, so sagt es das Ordnungsre­cht, binnen 14 Tagen nach Einzug hängen. Ist der Hauseingan­g nicht zur Straße gelegen, ist die Hausnummer zusätzlich an der Straßensei­te des Gebäudes anzubringe­n, und zwar an der Ecke, die dem Hauseingan­g am nächsten liegt.

Stadt Krefeld und Polizei bitten Hauseigent­ümer, die vorgeschri­ebene Hausnummer­ierung zu überprüfen und – wenn nötig – nachzubess­ern. Die Regelungen im Ordnungsre­cht bestehen, sondern aus gutem Grund. So könnten Polizei, Rettungsdi­enst oder Feuerwehr im Notfall wertvolle Sekunden verlieren, wenn Hausnummer­n falsch oder gar nicht angebracht sind. Im schlimmste­n Fall kann die Suche nach dem Einsatzort Menschenle­ben kosten. Wer „vorsätzlic­h oder fahrlässig“gegen die Bestimmung­en verstößt, handelt ordnungswi­drig und kann mit einem Bußgeld bis 1000 Euro bestraft werden.

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