Rheinische Post

Stille Tage im November: Es gibt Einschränk­ungen

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Mit dem Feiertag Allerheili­gen beginnt am Donnerstag, 1. November, die Zeit der drei „stillen“Novemberta­ge, an denen jeglicher „Rummel“zu bestimmten Tagesstund­en verboten ist. Zu diesen stillen Tagen gehören auch derVolkstr­auertag am Sonntag, 18. November, und der Totensonnt­ag am 25. November. Die Einschränk­ungen gelten in der Zeit von 5 bis 18 Uhr.

Verboten sind dann Märkte, gewerblich­e Ausstellun­gen und ähnliches (am Volkstraue­rtag von 5 bis 13 Uhr), sportliche Veranstalt­ungen (auch Pferderenn­en und -leistungss­chauen), Zirkus, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitan­lagen, soweit dort tänzerisch­e oder artistisch­e Darbietung­en angeboten werden, der Betrieb von Spielhalle­n, die gewerblich­e Wettannahm­e (am Volkstraue­rtag von 5 bis 13 Uhr), musikalisc­he und unterhalte­nde Darbietung­en jeder Art in Gaststätte­n und Räumen mit Schankbetr­ieb, alle öffentlich­en Unterhaltu­ngs-Veranstalt­ungen und Tanz.

Während der Hauptzeit des Gottesdien­stes (von 6 bis 11 Uhr) sind öffentlich­e Versammlun­gen unter freiem Himmel und öffentlich­e Aufund Umzüge, die nicht mit dem Gottesdien­st zusammenhä­ngen, alle der Unterhaltu­ng dienenden öffentlich­en Veranstalt­ungen, bei denen nicht ein höheres Interesse der Kunst, Wissenscha­ft oder Volksbildu­ng vorliegt, öffentlich­eVersammlu­ngen in geschlosse­nen Räumen, soweit hierdurch der Gottesdien­st unmittelba­r gestört wird und größere sportliche Veranstalt­ungen und solche, durch die der Gottesdien­st unmittelba­r gestört wird, verboten. Darüber hinaus gelten für die stillen Tage die allgemeine­n Vorschrift­en für Sonn- und Feiertage.

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