Rentnerin verprügelt Kind mit Leine
Eine 75-Jährige steht vor Gericht, weil sie einen Elfjährigen mit einer Hundeleine verprügelt haben soll. Da sie nicht zum Prozess erschien, wird sie bald vorgeführt.
Eine 75-jährige Rentnerin steht in Düsseldorf vor Gericht, weil sie einen Jugendlichen mit einer Hundeleine verprügelt haben soll. Das sei nicht der Stil einer 75-Jährigen im Umgang mit fremden Kindern, hatte die Rentnerin lange vor einem Prozess beim Amtsgericht versichert. Doch als der Richter dazu die alte Dame persönlich anhören wollte, blieb die Anklagebank leer. Weder die Seniorin noch ihr Anwalt ließen sich blicken. Also wird die Rentnerin, die mit 75 Jahren erstmals mit der Justiz zu tun hat, rechtzeitig vor dem nächsten Prozessversuch von der Polizei abgeholt und dann auf der Anklagebank abgeliefert.
Die Besitzerin von zwei kleinen Hunden war an einem Februar- nachmittag in einem nördlichen Düsseldorfer Stadtteil mit ihren Vierbeinern beim Gassigehen, als sie auf zwei Jungen traf. Der Elfjährige und sein kleiner Bruder (8) hatten Flatterband als symbolische Barriere quer über eine Straße gespannt, wollten damit „Narrenzoll“kassieren. Was als kindlicher Jux traditionell eher harmlos ausgeht, rief vor acht Monaten jedoch die 75-Jährige auf den Plan.
Weil sie die Aktion der Kinder als „gefährlich“empfand, habe sie die Brüder zur Rede gestellt. Die Kinder hätten aber nicht einsichtig reagiert, sondern „aufmüpfig“, gab die Seniorin hinterher an. Laut Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung (Mindeststrafe: sechs Monate Freiheitsstrafe) soll sie den Elfjährigen dann mit der Hundeleine (samt Karabinerverschluss am Ende) verprügelt haben. „Mehrfach“habe sie, so der Vorwurf, mit der Leine auf den Kopf und den Körper des Kindes eingeschlagen, dem Jungen dann zuletzt noch vor das Schienbein getreten.
Das bestritt die 75-Jährige in einer ersten Vernehmung, sie habe die Kinder nicht mal „angeschrieen“. Die Mutter der beiden jetzt als Zeugen geladenen Brüder betonte in der Verhandlung am Donnerstag, für sie sei der Vorfall „erledigt“– wenn sich die alte Dame von ihren Jungs künftig fernhalte.
Vor leerer Anklagebank verhallte die Bitte der Mutter allerdings ungehört. Das soll sich beim nächsten Prozesstermin ändern. Dann wird die Seniorin von der Polizei zu Gericht gebracht.