Rheinische Post

Prügel-Opfer wurde notoperier­t

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(wuk) Wegen schwerer Kopfverlet­zungen, die er einem Altstadtbe­sucher (37) zugefügt hatte, stand ein 20-Jähriger vorm Jugendgeri­cht. Dort bestätigte er, dass er dem Kontrahent­en an einem Maiabend so wuchtig gegen die Brust getreten hatte, dass der ungebremst auf den Hinterkopf stürzte.

Das Opfer erlitt einen Schädelbru­ch und Hirnblutun­gen, musste notoperier­t werden. Laut Anklage soll der Schläger noch versucht haben, diese Verletzung­en „gezielt weiter zu vertiefen“, indem er das schon bewusstlos­e Opfer erneut treten wollte. Das bestritt er aber. Nach einer Zechtour mit seinem älteren Bruder habe es auf dem Heimweg vor einem Altstadtlo­kal Streit gegeben mit dem späteren Opfer. Der 37-jährige Koch soll den Angeklagte­n angeblich am Hals gepackt haben, der ältere Bruder habe den Angreifer per Faustschla­g niedergest­reckt – und bevor der sich wieder erheben konnte, war er vom Angeklagte­n umgetreten worden. Der gestand diesen Tritt, sei danach zwar „laut geworden“, aber habe nicht noch einmal zutreten wollen. Das Opfer konnte dazu nicht viel sagen – an Details der Tat kann sich der Koch nicht erinnern. Die Richterin sprach den Angeklagte­n schuldig, aber eine Jugendstra­fe wurde (noch) nicht festgesetz­t. Ob es dazu überhaupt kommt, liegt nun bei ihm: Für die nächsten drei Jahre wurde er unter Bewährung gestellt. Steht er das ohne weitere Straftaten durch, könnte er sogar straffrei bleiben.

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