Prügel-Opfer wurde notoperiert
(wuk) Wegen schwerer Kopfverletzungen, die er einem Altstadtbesucher (37) zugefügt hatte, stand ein 20-Jähriger vorm Jugendgericht. Dort bestätigte er, dass er dem Kontrahenten an einem Maiabend so wuchtig gegen die Brust getreten hatte, dass der ungebremst auf den Hinterkopf stürzte.
Das Opfer erlitt einen Schädelbruch und Hirnblutungen, musste notoperiert werden. Laut Anklage soll der Schläger noch versucht haben, diese Verletzungen „gezielt weiter zu vertiefen“, indem er das schon bewusstlose Opfer erneut treten wollte. Das bestritt er aber. Nach einer Zechtour mit seinem älteren Bruder habe es auf dem Heimweg vor einem Altstadtlokal Streit gegeben mit dem späteren Opfer. Der 37-jährige Koch soll den Angeklagten angeblich am Hals gepackt haben, der ältere Bruder habe den Angreifer per Faustschlag niedergestreckt – und bevor der sich wieder erheben konnte, war er vom Angeklagten umgetreten worden. Der gestand diesen Tritt, sei danach zwar „laut geworden“, aber habe nicht noch einmal zutreten wollen. Das Opfer konnte dazu nicht viel sagen – an Details der Tat kann sich der Koch nicht erinnern. Die Richterin sprach den Angeklagten schuldig, aber eine Jugendstrafe wurde (noch) nicht festgesetzt. Ob es dazu überhaupt kommt, liegt nun bei ihm: Für die nächsten drei Jahre wurde er unter Bewährung gestellt. Steht er das ohne weitere Straftaten durch, könnte er sogar straffrei bleiben.