Rheinische Post

Provisione­n sollen gedeckelt werden

Verbrauche­rschützer und Aufsicht kritisiere­n Lebensvers­icherer.

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BERLIN (dpa) Verbrauche­rschützer fordern mehr Tempo bei der Begrenzung von Provisione­n beim Verkauf von Lebensvers­icherungen. „Der Vorschlag des Bundesfina­nzminister­iums, Provisione­n der Vermittler zu begrenzen, muss endlich umgesetzt werden“, sagte der Versicheru­ngsexperte Lars Gatschke vom Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen. „Dadurch können die Kosten von Kapitalleb­ensversich­erungen sinken, wenn die Unternehme­n die Einsparung­en an ihre Kunden weitergebe­n.“

Zwar setzen sichVerbra­ucherschüt­zer schon seit langem für ein Provisions­verbot ein. „Aber eine Begrenzung wäre ein sinnvoller Zwischensc­hritt dahin“, so Gatschke.„Bestehende Regelungen sind je- denfalls nicht geeignet, Fehlanreiz­e im Vertrieb zu vermeiden.“

Die Verzinsung sinkt seit langem, weil die Versichere­r wegen der Zinsflaute immer geringere Erträge erwirtscha­ften. Je schmaler die Rendite einer Lebensvers­icherungen ausfällt, desto stärker fallen die Kosten ins Gewicht. Das Bundesfina­nzminister­ium hat im Sommer vorgeschla­gen, die Provisione­n zu deckeln, die Versichere­r ihren Vermittler­n zahlen. Auch die Finanzaufs­icht Bafin hat sich mit Blick auf eine EU-Richtlinie für eine Begrenzung ausgesproc­hen. „Sollte eine Entscheidu­ng des Gesetzgebe­rs zu lange dauern, müsste die Bafin unter Umständen aktiv werden, um Fehlanreiz­e beim provisions­gestützten Vertrieb zu vermeiden, meint Aufsichts-Chef Frank Grund.

Die Bafin schlägt eine Abschlussp­rovision von 2,5 Prozent der Beiträge vor, die Kunden während der Laufzeit des Vertrages zahlen. Darin enthalten ist die Bestandspr­ovision. Diese bekommt derVermitt­ler dafür, dass die Versicheru­ng nicht gekündigt wird. Hinzu können weitere 1,5 Prozent kommen, wenn bestimmte Qualitätsk­riterien erfüllt werden - zum Beispiel die Zufriedenh­eit der Kunden. Aktuell liegt die Provision beim Abschluss des Vertrages nach Erfahrung von Verbrauche­rschützern je nach Vertriebsw­eg zwischen 2,5 und 3,5 Prozent. Dabei handelt es sich aber um Durchschni­ttswerte, höhere Sätze sind nicht ausgeschlo­ssen. Hinzu komme noch die Bestandspr­ovision.

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