Nur ein Fünftel des Laubs wird kompostiert.
Mitarbeiter des städtischen Reinigungsdienstes Awista sind zurzeit mit Sauger und Harke im Dauereinsatz.
Eine Sisyphos-Arbeit müssen derzeit die Mitarbeiter der Awista leisten: Sie beseitigen Laub. Oft werden die von den Reinigungskräften in Orange mühsam aufgeschichteten Laubhaufen durch denWind wieder durcheinander gewirbelt, bevor sie mit dem Laubsauger aufgenommen werden können. Ein Schauspiel, das aktuell etwa auf dem Oberkasseler Deich zu beobachten ist.
Wie wird die Awista dem Laub Herr?
Jährlich zwischen 1. September und 31. Januar rückt ein Großteil der 280 Mitarbeiter der Straßenreinigung mit Spezialgerät aus, um in öffentlichen Parks und an Straßenrändern den Laubmassen Herr zu werden. Dabei kommt es auch immer wieder zu Lärmbelästigungen. Die Laubbläser sind notwendig, um Blätter aus Büschen und zwischen Autos zu beseitigen. „Wir nutzen modernste Geräte“, so Awista-Sprecher Ralf Böhmer. Aber ganz seien die Geräusche nicht zu vermeiden, deshalb liege für den Gebrauch der Geräte zwischen 7 und 20 Uhr eine Ausnahmegenehmigung vor
Warum muss das Laub beseitigt werden?
Die Laubbeseitigung ist zunächst einmal im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht erforderlich. Bürger dürfen darauf vertrauen, dass sie sicher öffentlicheWege nutzen können, ohne auf nassen Blättern auszurutschen. Zudem besteht immer die Gefahr, dass Blätter auch Gullys verstopfen, sodass bei Starkregen schnell Überschwemmungen entstehen können. „Hier ist aber auch das Kanal- und Wasserbauamt aktiv“, so Böhmer.
Was müssen Privatleute im Hinblick auf die Laubbeseitigung tun?
Die Straßenordnung der Stadt Düsseldorf sieht keine direkte Verpflichtung zur Beseitigung von Laub für Anwohner vor. „Allerdings ergibt sich diese aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, vergleichbar mit der Schneeräumung vor der eigenen Haustür“, erklärt Böhmer. In der Regel ist hier der Hauseigentümer in der Pflicht und muss damit rechnen verklagt zu werden, sollte jemand ausrutschen. Er kann diese Verpflichtung, wie beim Schneeräumen auch, aber per Vertragsklausel auf eine Mietpartei übertragen. Bei Eigentümergemeinschaften könnte die Rechtslage komplexer sein. Hier ist zu fragen, ob eine Eigentümerpartei mit der entsprechenden Verkehrssicherungspflicht vertraglich betraut worden ist.
Was ist mit Laub im Vorgarten?
Häufig ist es so, dass ein Hausmeister oder eine entsprechende Dienstleistungsfirma die Pflege des Gartens übernommen hat. Hier sollte sicherheitshalber die Beseitigung des Laubes aus Gründen der Verkehrssicherheit mit in die Tätigkeitsbeschreibung aufgenommen werden. Während das Laub im Vor- garten und auf dem Bürgersteig aus Sicherheitsgründen weitestgehend entfernt werden muss, gilt für den Garten aus Umweltschutzgründen etwas anderes. So rät der NABU (Naturschutzbund Deutschland), möglichst die Blätter auf den Beeten zu belassen. Blätterhaufen dienen als Überwinterungshilfe für Igel, Schmetterlingslarven oder Regenwürmer. Sie bieten vielen Tieren Schutz vor kälteren Temperaturen. Ein Laubgebläse sollte wegen des Schutzes von Kleinstlebewesen im Garten nicht eingesetzt werden.
Was passiert mit dem gesammelten Laub?
Auch wenn wegen des trockenen Sommers viele Bäume bereits einen Teil ihrer Blätter verloren haben, erzeugen die rund 67.000 Bäume im Stadtgebiet immer noch an die 2000 Tonnen Laub. Aufgrund der Belastung durch Schwermetalle geht ein Großteil in die Müllverbrennungsanlage in Flingern. Allerdings werden auch rund 400 Tonnen gering belastetes Laub aus Alleen mit wenigVerkehrsdichte sowie Gartenund Parkanlagen durch das Gartenamt kompostiert und dadurch wieder zu einem wertvollen Rohstoff.
Wo kann Laub entsorgt werden?
Bürger können das Laub aus ihren Gärten, das als Grünschnitt zählt, bei den Recyclinghöfen zu den jeweiligen Öffnungszeiten abgeben. Kleinere Mengen Laub können auch in der eigenen Biotonne entsorgt werden.