Küster muss 100 Euro bezahlen
Der 71 Jahre alte Senior hatte einen Messdiener im Nebenraum der Kirche attackiert.
(wuk) Rund ein Fünftel seiner Rente, nämlich hundert Euro, muss ein 71-jähriger Hilfsküster nach einem Streit in einem Gotteshaus während einer heiligen Messe zahlen. Zu diesem Ergebnis kam das Amtsgericht. An einem Januarsonntag war der Senior in einem Nebenzimmer des Altarraums mit zwei Messdienern (14/16) aneinandergeraten. Laut Anklage soll er den älteren dabei gewürgt haben. Dafür fand die Richterin aber keine ausreichenden Hinweise. So stellte sie das Verfahren gegen den Rentner ein – gegen Zahlung der hundert Euro.
Der Hilfsküster gab zu, sich mit den beiden Jungs während der Messe gekabbelt zu haben. Sie hätten ihm bei den Vorbereitungen zum weiterenVerlauf der Zeremonie bloß „imWeg gestanden“. Als er dann die Wandlung vorbereiten, dafür das Brot holen wollte, sei es wieder zum Disput gekommen. Dass er die Jungs angeraunzt habe, gab er zu. Dass er den älteren aber am Hals gepackt und zugedrückt haben soll, wies der 71-Jährige von sich. Die jungen Messdiener bestätigten aber diesen Vorwurf der Anklage. Erst ein unbeteiligter Zeuge brachte die Richterin auf die richtige Spur. Der Zuschauer hatte zwar beobachtet, dass der Hilfsküster zum Hals des Messdieners gegriffen habe. Doch dann habe er den 16-Jährigen nicht gewürgt. Es habe eher so ausgesehen, als habe er ihn kurz am Hals gezogen. Die Jungs hatten angegeben, sie hätten den Hilfsküster nach dessen Anpfiff noch gebeten, leiser zu sein, um den Ablauf der Messe nicht zu stören.
Nach ihren Angaben soll der Junge eine Rötung am Hals und einen blutigen Kratzer erlitten haben. Er habe Schmerzen gehabt. Für ihre Entscheidung hat die Richterin jetzt drei Aspekte bewertet: erstens die entlastende Aussage des unbeteiligten Zeugen, zweitens die mit 520 Euro niedrige Rente des Hilfsküsters und drittens die Tatsache, dass er zuvor noch nie mit der Justiz in Konflikt geraten war. In der Gesamtschau hielt sie eine Schuld des Seniors für gering und hat das Verfahren gegen die Geldauflage, aber ohne Urteil eingestellt.