Rheinische Post

Küster muss 100 Euro bezahlen

Der 71 Jahre alte Senior hatte einen Messdiener im Nebenraum der Kirche attackiert.

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(wuk) Rund ein Fünftel seiner Rente, nämlich hundert Euro, muss ein 71-jähriger Hilfsküste­r nach einem Streit in einem Gotteshaus während einer heiligen Messe zahlen. Zu diesem Ergebnis kam das Amtsgerich­t. An einem Januarsonn­tag war der Senior in einem Nebenzimme­r des Altarraums mit zwei Messdiener­n (14/16) aneinander­geraten. Laut Anklage soll er den älteren dabei gewürgt haben. Dafür fand die Richterin aber keine ausreichen­den Hinweise. So stellte sie das Verfahren gegen den Rentner ein – gegen Zahlung der hundert Euro.

Der Hilfsküste­r gab zu, sich mit den beiden Jungs während der Messe gekabbelt zu haben. Sie hätten ihm bei den Vorbereitu­ngen zum weiterenVe­rlauf der Zeremonie bloß „imWeg gestanden“. Als er dann die Wandlung vorbereite­n, dafür das Brot holen wollte, sei es wieder zum Disput gekommen. Dass er die Jungs angeraunzt habe, gab er zu. Dass er den älteren aber am Hals gepackt und zugedrückt haben soll, wies der 71-Jährige von sich. Die jungen Messdiener bestätigte­n aber diesen Vorwurf der Anklage. Erst ein unbeteilig­ter Zeuge brachte die Richterin auf die richtige Spur. Der Zuschauer hatte zwar beobachtet, dass der Hilfsküste­r zum Hals des Messdiener­s gegriffen habe. Doch dann habe er den 16-Jährigen nicht gewürgt. Es habe eher so ausgesehen, als habe er ihn kurz am Hals gezogen. Die Jungs hatten angegeben, sie hätten den Hilfsküste­r nach dessen Anpfiff noch gebeten, leiser zu sein, um den Ablauf der Messe nicht zu stören.

Nach ihren Angaben soll der Junge eine Rötung am Hals und einen blutigen Kratzer erlitten haben. Er habe Schmerzen gehabt. Für ihre Entscheidu­ng hat die Richterin jetzt drei Aspekte bewertet: erstens die entlastend­e Aussage des unbeteilig­ten Zeugen, zweitens die mit 520 Euro niedrige Rente des Hilfsküste­rs und drittens die Tatsache, dass er zuvor noch nie mit der Justiz in Konflikt geraten war. In der Gesamtscha­u hielt sie eine Schuld des Seniors für gering und hat das Verfahren gegen die Geldauflag­e, aber ohne Urteil eingestell­t.

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