Rheinische Post

15-Jähriger zu zwei Wochen Arrest verurteilt

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(wuk) Nach teils schweren Übergriffe­n auf eine Mitschüler­in musste ein 15-Jähriger gestern beim Amtsgerich­t auf die Anklageban­k. Er soll das gleichaltr­ige Mädchen Anfang des Jahres über Tage hinweg immer wieder angefeinde­t, mit üblen Schimpfwor­ten beleidigt und herabgewür­digt haben. Später soll er der Schülerin sogar ein Messer an den Hals gesetzt und sie zuletzt so wuchtig umgestoßen haben, dass sie beim Sturz auf den Kopf ein massives Schädel-Hirn-Trauma erlitt.

Anlass für die Auseinande­rsetzungen sollen religiöse Differenze­n gewesen sein. Doch mit Rücksicht auf das Alter des Schülers und den Grundgedan­ken des Jugendrech­ts, wonach auf so junge Angeklagte noch erzieheris­ch eingewirkt werden soll, waren Zuschauer bei der Verhandlun­g nicht zugelassen. Bei der Anhörung des Angeklagte­n und der Vernehmung von Zeugen war die Öffentlich­keit ausgeschlo­ssen. Bekannt wurde nach dem Urteil einer Jugendrich­terin lediglich, dass der 15-Jährige kein umfassende­s Geständnis abgelegt, sondern nur Teilbereic­he der Anklage bestätigt hat.Vorgeworfe­n wurden ihm neben Beleidigun­g auch Bedrohung und Nötigung sowie eine vorsätzlic­he Körperverl­etzung. Die Richterin beschränkt­e sich im Urteil auf die Vorwürfe der Beleidigun­g und Körperverl­etzung, sprach den 15-Jährigen dafür schuldig und verhängte zwei Wochen Jugendarre­st sowie 40 soziale Arbeitsstu­nden.

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