Rheinische Post

Neues Handynetz wird nicht flächendec­kend

NRW-Wirtschaft­sminister Pinkwart (FDP) unterstütz­t die Regeln für die Lizenz-Auktion.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

BONN/DÜSSELDORF Die Versteiger­ung der Frequenzen für den künftigen Mobilfunks­tandard 5G kann im nächsten Frühjahr beginnen. Die Bundesnetz­agentur legte am Montag nach viel Streit die Regeln für die Auktion fest. Im Beirat der Behörde hatten 23 Mitglieder mit Ja gestimmt, sieben Mitglieder vorrangig von Grünen und der FDP waren dagegen – doch das vom FDP-Politiker Andreas Pinkwart geleitete NRW-Wirtschaft­sministeri­um stimmte für die Regeln. „Die heutige Entscheidu­ng der Netzagentu­r zur Vergabe der Frequenzen ist eine gute Grundlage, damit die nächste Mobilfunkg­eneration schnell starten kann“, sagte er unserer Redaktion.

Der Minister begrüßte, dass die Netzbetrei­ber als Gegenleist­ung für 5G-Frequenzen ihre aktuellen Netze (LTE) stark in der Fläche ausbauen müssen. Hintergrun­d dafür ist, dass die jetzt verteilten 5G-Frequenzen zwar gigantisch­e Kapazität, aber wenig Flächenrei­chweite haben, wogegen die LTE-Netze dank einer anderen Frequenz gut die Fläche versorgen. Pinkwart: „Wir haben uns in den letzten Monaten intensiv für eine Lizenzverg­abe eingesetzt, die Priorität auf den Infrastruk­tur-Aus- bau legt. Da sehen wir viele unsere Forderunge­n als erfüllt an.“

Die Mobilfunke­r müssen bis Ende 2022 98 Prozent der Haushalte mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde versorgen, ebenso alle Autobahnen, wichtigen Bundesstra­ßen und Zugstrecke­n mit mindestens 2000 Passagiere­n am Tag. Auf Autobahnen und großen Bundesstra­ßen ist eine Reaktionsz­eit von zehn Millisekun­den vorgesehen, um autonom fahrende Autos zu unterstütz­en.

Die drei Telefonkon­zerne monieren, dass sie kleineren Netzbetrei­bern möglicherw­eise ihre Kapazitäte­n zu günstigen Preisen untervermi­eten müssen. Tatsäch- lich sehen die Auflagen dafür aber nur eine Verhandlun­gspflicht vor. Nun fürchten Vodafone, Telefonica und dieTelekom, dass der Bundestag auf Initiative von CDU und SPD ein solches „National Roaming“nachträgli­ch einführen könnte. Zumindest Pinkwart hält wenig von solchen Ideen in Berlin: „Gesetzesän­derungen im Hoppla Hopp-Stil sind nicht hilfreich, um den schnellen und verlässlic­hen Ausbau von 5G sicherzust­ellen. Denn darauf kommt es aus unserer Sicht an: Wir wollen erhebliche Investitio­nen in die Infrastruk­tur ermögliche­n, um weiße Flecken bei LTE zügig zu beseitigen und 5G schnell auszubauen.“

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FOTO: DPA Eine 5G-Antenne steht auf einem Testgeländ­e in Neuss.

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