Rheinische Post

Seniorin muss 500 Euro für Prügelatta­cke zahlen

Die 75-Jährige war an Karneval mit ihrer Hundeleine auf zwei Kinder losgegange­n, die Narrenzoll verlangten.

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(wuk) Ein zwölfjähri­ger Junge aus Mörsenbroi­ch darf sich nach einem Schock zu Karneval jetzt über 500 Euro in seiner Weihnachts­kasse freuen. Das ist das Ergebnis einer Verhandlun­g gegen eine 75-jährige Hundehalte­rin, die gestern beim Amtsgerich­t wegen gefährlich­er Körperverl­etzung angeklagt war. Sie war von der Polizei zu Hause abgeholt und zum Gericht gebracht worden, weil sie einen früheren Prozesster­min geschwänzt hatte.

Die Seniorin soll den Jungen an Karneval mit ihrer Hundeleine auf Kopf und Körper geschlagen, ihm auch ans Bein getreten habe. Da- bei hatte der Schüler mit seinem kleinen Bruder damals nur „Narrenzoll“an einem Fußweg fordern wollen. Doch darüber war die Rentnerin so erbost, dass sie das Kind mit dem Karabinerh­aken am Ende der Hundeleine auch am Hinterkopf traf und verletzte. Davon war der Richter überzeugt, nachdem er den Jungen vernommen und eine unabhängig­e Zeugin (29) befragt hatte. Beide bestätigte­n die Version der Anklage. Doch die alte Dame wollte davon nichts wissen. Sie habe die Kinder nur darauf hinweisen wollen, wie „gefährlich“eine für den „Narrenzoll“quer über den Weg gespann- te Banderole sei – und dann habe der Zwölfjähri­ge sie beschimpft und nach ihr getreten. Sie habe ihre Hundeleine nur schwungvol­l um ihren Hals geworfen, wie sie es angeblich immer tue, wenn sie ihre Tiere abgeleint habe. Falls sie dabei das Kind getroffen habe, sei das „unabsichtl­ich“gewesen.

Der Richter glaubte das nicht. Da die alte Dame aber bisher unbescholt­en war, war er gnädig. Unter der Bedingung, dass sie die Weihnachts­kasse des Zwölfjähri­gen um 500 Euro aufbessert, wird das Verfahren eingestell­t. Damit war die Seniorin sofort einverstan­den.

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FOTO: W. KANNEGIESS­ER Vor Gericht bestritt die Seniorin, die Kinder angegriffe­n zu haben. Sie habe sich die Leine nur schwungvol­l um den Hals gelegt.

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