7. Dezember 1724
Über Jahrzehnte war es im polnischen Ort Thorn (polnisch: Torún) immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen evangelischen und katholischen Christen gekommen. Ein Jesuitenkolleg hatte zahlreiche katholische Gymnasiasten in den ansonsten mehrheitlich protestantischen Ort gebracht. Im Frühjahr 1724 kam es bei der Fronleichnams-Prozession schließlich zu Ausschreitungen. Eine Menschenmenge gelangte dabei in die Räume des Jesuitenkollegs, wo sie alles verwüstete. DerVorfall wurde von einer königlichen Kommission untersucht. König Polens war zu diesem Zeitpunkt August II., der in Sachsen als Friedrich August I. Kurfürst war und auch August der Starke genannt wurde. Er war 1697 selbst zum Katholizismus konvertiert, um die polnische Königswürde erlangen zu können. Der Prozess endete mit 14 Todesurteilen. Zwei Urteile wurden noch abgemildert, ein Mann begnadigt, einer konnte fliehen. Am 9. Dezember 1724 richtete der Scharfrichter zehn Männer hin, darunter den Thorner Bürgermeister Johann Heinrich Rösner. Protestantische Kirchen wurden geschlossen und den Katholiken übergeben. Das Thorner Blutgericht sorgte in anderen Ländern für Entsetzen. Die Evangelische Kirche in Deutschland erinnert mit einem Gedenktag im Evangelischen Namenkalender am 7. Dezember an die Opfer des Thorner Blutgerichts.