Rentner vermisst drei Uhren: Pfleger wird frei gesprochen
(wuk) Zwei Diebstähle aus dem Haushalt eines pflegebedürftigen Rentners in Oberbilk wurden beim Amtsgericht einem 27-jährigen Pfleger angelastet.
Im April 2017 soll der Angeklagte als Mitarbeiter eines Pflegedienstes innerhalb weniger Tage 1600 Euro in bar aus einer Küchenschublade des 70-Jährigen an sich genommen, kurz danach drei vergoldete Uhren vom Wohnzimmertisch des Pflegedienst-Kunden eingesteckt haben. Doch gegen eine Geldstrafe von 1950 Euro wegen zweifachen Diebstahls protestierte der Pfleger jetzt erfolgreich.
Er habe sich während seiner Ausbildung nichts zuschulden kommen lassen. Auch seien, so sein Verteidiger Andreas Gurok, neben dem An- geklagten noch mindestens zwei weitere Kollegen für die Pflege dieses Kunden eingesetzt gewesen. Und bis zur Meldung der Verluste seien zudem etliche Tage verstrichen. Der bestohlene Kunde, der nach einem Schlaganfall betreut werden muss und inzwischen auch unter Demenz leidet, könne also unmöglich präzise angeben, welcher Pfleger Dienst hatte, als das Geld und die Uhren verschwunden sind. Das ließ sich auch aus Sicht des Amtsrichters nicht mehr aufklären. Sogar die Staatsanwältin hat nach Anhörung etlicher Zeugen, darunter auch nach Befragung des 70-jährigen Pflegedienst-Kunden, auf Freispruch für den angeklagten Pfleger plädiert. Dem ist der Richter im Urteil in allen Punkten gefolgt.