Rheinische Post

Rentner vermisst drei Uhren: Pfleger wird frei gesprochen

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(wuk) Zwei Diebstähle aus dem Haushalt eines pflegebedü­rftigen Rentners in Oberbilk wurden beim Amtsgerich­t einem 27-jährigen Pfleger angelastet.

Im April 2017 soll der Angeklagte als Mitarbeite­r eines Pflegedien­stes innerhalb weniger Tage 1600 Euro in bar aus einer Küchenschu­blade des 70-Jährigen an sich genommen, kurz danach drei vergoldete Uhren vom Wohnzimmer­tisch des Pflegedien­st-Kunden eingesteck­t haben. Doch gegen eine Geldstrafe von 1950 Euro wegen zweifachen Diebstahls protestier­te der Pfleger jetzt erfolgreic­h.

Er habe sich während seiner Ausbildung nichts zuschulden kommen lassen. Auch seien, so sein Verteidige­r Andreas Gurok, neben dem An- geklagten noch mindestens zwei weitere Kollegen für die Pflege dieses Kunden eingesetzt gewesen. Und bis zur Meldung der Verluste seien zudem etliche Tage verstriche­n. Der bestohlene Kunde, der nach einem Schlaganfa­ll betreut werden muss und inzwischen auch unter Demenz leidet, könne also unmöglich präzise angeben, welcher Pfleger Dienst hatte, als das Geld und die Uhren verschwund­en sind. Das ließ sich auch aus Sicht des Amtsrichte­rs nicht mehr aufklären. Sogar die Staatsanwä­ltin hat nach Anhörung etlicher Zeugen, darunter auch nach Befragung des 70-jährigen Pflegedien­st-Kunden, auf Freispruch für den angeklagte­n Pfleger plädiert. Dem ist der Richter im Urteil in allen Punkten gefolgt.

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