„Sie sind mir zu weichgespült“
Eine 62-jährige soll im Streit eine Mitarbeiterin der Bücherei beschimpft haben.
Als Bücherwurm muss man ums Wunschbuch schon mal kämpfen – nur soll es eine 62-jährige Bücherei-Kundin übertrieben haben. Weil ihre Traumlektüre (ein Marken-Handbuch) nicht sofort bei der Stadtbücherei verfügbar war, soll sie am Telefon sogar beleidigend geworden sein.
Als „Miststück“und „blöde Kuh“soll sie eine Bücherei-Mitarbeiterin beleidigt haben, hieß es in einer Anklage gegen die 62-Jährige beim Amtsgericht. Nur wollte die Rentnerin das nicht auf sich sitzen lassen: „Ich bin ein ruhiger, stiller Typ“, rief sie aufgebracht.„Beleidigungen gehören nicht zu meinem Repertoire!“
Den Bücherei-Kräften warf sie im nächsten Atemzug vor: „Die hören nicht zu, reden ohne Punkt und Komma, beleidigen mich, tun mich als blöde, dumme Nuss ab!“Und als ein Gutachter zur Schuldfähigkeit der Angeklagten noch Fragen hatte, herrschte sie ihn an: „Sie sind mir zu weichgespült, an solchen Umgangsformen habe ich kein Interesse, ich bitte Sie, den Mund zu halten – noch Fragen?“Der Richterin gelang es mit einigem Geschick in der Verhandlung dennoch, zwei Mitarbeiterinnen der Düsseldorfer Stadtbücherei als Zeugen zu befragen. Doch konnte sich keine an Details der Schimpfkanonade erinnern, die die Angeklagte telefonisch im Juni 2018 vom Stapel gelassen haben soll.
Beide wussten nur noch, dass sie damals als „Lügnerin“bezeichnet wurden. Also bewertete die Richterin eine Schuld der Angeklagten als gering, stellte das Beleidigungsverfahren gegen die 62-Jährige ein – und zwar ohne jede Auflage. Die sah sich damit vollauf bestätigt: „Ich habe mir ja schließlich auch nichts vorzuwerfen!“