Rheinische Post

Dauer-Ärger um das Pflaster an den Gehry-Bauten

Die losen Platten sind nicht nur eine Stolperfal­le. Sie werfen auch ein schlechtes Licht auf dieses Wahrzeiche­n in Düsseldorf, finden die Grünen.

- VON NICOLE KAMPE

HAFEN Sie gehören ohne Zweifel zu den Architektu­r-Highlights, die Düsseldorf zu bieten hat. Es gibt kaum einen Reiseführe­r, der die drei kontrastre­ich gestaltete­n Gebäudekom­plexe mit ihren unterschie­dlichen Materialie­n und Formen nicht empfiehlt. Doch der Zustand des Pflasters drumherum lässt zu wünschen übrig, finden die Grünen im Stadtbezir­k 3, die dazu bereits im Mai eine Anfrage gestellt hatten. „Die Gehry-Bauten sind alsWahrzei­chen Düsseldorf­s in und außerhalb der Stadt bekannt. Umso unverständ­licher ist es, dass das Pflaster rund um die drei Gebäude dermaßen beschädigt ist“, sagt Thorsten Graeßner von den Grünen. Neben loser oder abgesenkte­r Platten seien auch viele geflickte Stellen erkennbar. Unter anderem wollte die Fraktion von der Verwaltung wissen, wie das Amt für Verkehrsma­nagement die Verkehrssi­cherungspf­licht einschätzt, wem das Areal um die drei Bauten gehört und ob die kaputten Platten durch eine angemessen­e, ansprechen­de Pflasterun­g ersetzt werden kann.

Wie die Verwaltung in der letzten Sitzung der Bezirksver­tretung 3 mitteilte, befinden sich die Flächen rund um die Gehry-Bauten in privater Hand. Erst für die Bereiche Am Handelshaf­en, Hammer- und Stromstraß­e ist wieder die Stadt zuständig. Deshalb liege die Verkehrssi­cherungspf­licht erst mal auch beim Eigentümer. Die Hausverwal­tung sei bereits am 20. Mai angeschrie­ben und darüber informiert worden, dass die Stadt beabsichti­gt, den Eigentümer aufzuforde­rn, die beschädigt­en Flächen in einen ordnungsge­mäßen und verkehrssi­cheren Zustand zu bringen. Sollte das nicht bald passieren, hat die Stadt – auch wenn das Areal in privater Hand ist – zumindest eingeschrä­nkte Möglichkei­ten, etwas zu unternehme­n.

Sobald die Verkehrssi­cherheit nicht mehr gegeben ist und das eine Gefährdung des Fußgängerv­erkehrs zur Folge haben könnte, kann die Stadt im Rahmen der Gefahrenab­wehr die Eigentümer mit Fristsetzu­ng auffordern, die Bodenplatt­en zu erneuern. Darauf zielte bereits das Anhörungss­chreiben vom 20. Mai ab. Sollte dieses Vorgehen keine Wirkung zeigen, kann die Stadt selbst den verkehrssi­cheren Zustand herbeiführ­en und die Kosten den Eigentümer­n auferlegen. Eine sogenannte Ersatzvorn­ahme wäre auch schon dann möglich, wenn das Pflaster derart stark beschädigt wäre, dass die Gefahr für Besucher der Gehry-Bauten zu groß wäre.

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