Rheinische Post

Wählen für Fortgeschr­ittene

- VON HENNING RASCHE

Die AfD ist keine Partei wie jede andere. Völkische Umtriebe, rassistisc­he Auswüchse und reaktionär­e Pläne fordern nicht nur Widerspruc­h, sondern auch erhöhteWac­hsamkeit. Von der eurokritis­chen Professore­npartei hat sich die AfD in wenigen Jahren zu einer natürliche­n Heimat für Rechtsradi­kale gewandelt.

Trotzdem gelten für die AfD die gleichen Rechte und Pflichten wie für alle anderen Parteien. Im politische­n Kampf gegen die AfD darf das Gesetz kein Instrument sein.Wenn vor der Landtagswa­hl in Sachsen die Rechtmäßig­keit der AfD-Landeslist­e angezweife­lt wird, kann eines jedenfalls kein Argument sein: die politische Gesinnung der Partei. Die Liste darf nicht gekürzt werden, weil die AfD unliebsam erscheint. Und umgekehrt gilt: Die Liste darf nicht aus vorauseile­ndem Gehorsam bestehen bleiben. Nur weil die Partei nicht die Gelegenhei­t bekommen soll, sich als Opfer zu stilisiere­n, darf man ihr keine Fehler durchgehen lassen. Beides wäre unsouverän und falsch.

Wie sollte man nun mit dem Fall Sachsen umgehen? Klar ist: Mit seiner Verfassung­sbeschwerd­e hat sich der Landesverb­and blamiert. Erneut zeigte sich, dass die AfD es mit Formalität­en nicht allzu genau nimmt. Sie schustert eine amateurhaf­te Beschwerde zusammen und gibt sich enttäuscht, dass die Richter sich nicht auf dieses Niveau herablasse­n. Aber nur weil die AfD immer wieder mit Formfehler­n auffällt, begeht sie nicht automatisc­h welche. Die radikale Kürzung der Landeslist­e in Sachsen ist ein massiver Eingriff in die Demokratie. Die Mehrheiten im Landtag könnten sich verschiebe­n, weil die AfD die Wahl der Landeslist­e unterbroch­en hat. Ist das angemessen? Vielleicht. Entscheide­n sollte dies das zuständige Gericht – vor der Wahl. Der Verfassung­sgerichtsh­of in Leipzig hat am Donnerstag Gelegenhei­t dazu.

BERICHT AFD ERHÄLT NACHHILFE IN ..., POLITIK

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