Rheinische Post

Opfer von Gruppenver­gewaltigun­g sagt aus

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FREIBURG (dpa) Nach der Gruppenver­gewaltigun­g einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg hat das Opfer des Verbrechen­s vor Gericht ausgesagt. Für die Vernehmung der Frau am Mittwoch vor dem Freiburger Landgerich­t wurde die Öffentlich­keit ausgeschlo­ssen. Zudem wurden die Aussagen auf Antrag der Anwältin der 18-Jährigen per Videotechn­ik in den Gerichtssa­al übertragen. Die junge Frau habe im Wesentlich­en die Vorwürfe der Anklage gegen die Männer bestätigt, sagte Staatsanwa­lt Thorsten Krapp am Rande der Verhandlun­g. Sie habe„sehr angespannt, zugleich aber sehr gefasst“gewirkt. Die Fragen des Gerichts habe sie „reflektier­t und ohne jeden Belastungs­eifer“beantworte­t. Zudem habe sie vom Tatabend erzählt. „Sie war bemüht, Fragen vollständi­g zu beantworte­n.“Überraschu­ngen habe es keine gegeben, sagte der Staatsanwa­lt. Die Inhalte stimmten mit der Anklage weitgehend überein.

Angeklagt in dem Strafproze­ss sind elf Männer von 18 Jahren bis 30 Jahren, die meisten von ihnen sind Flüchtling­e. Ihnen wird vorgeworfe­n, Mitte Oktober vergangene­n Jahres die 18-Jährige nachts in Freiburg nach einem Discobesuc­h in einem Gebüsch vor der Diskothek vergewalti­gt zu haben. Sie bestreiten dies. Nach Angaben ihrer Verteidige­r habe die Frau Sex verlangt, Gewalt habe es keine gegeben. Zudem habe die 18-Jährige vor der Tat Drogen genommen und könne sich so gut wie nicht erinnern. Sie war laut Anklage nach der Einnahme einer Ecstasy-Tablette hilf- und wehrlos.

Das Gericht hatte am Morgen eine nichtöffen­tliche Vernehmung der Frau angeordnet. Als Grund nannte der Vorsitzend­e Richter Stefan Bürgelin den Schutz ihrer Persönlich­keitsrecht­e. Der jungen Frau solle ein Aufeinande­rtreffen mit den elf Angeklagte­n erspart werden. Es drohten sonst laut einem psychiatri­schen Gutachter seelische Folgeschäd­en.

Die Frau wurde daher„von einem anderen Ort“per Video zugeschalt­et. Die 18-Jährige ist Nebenkläge­rin in dem Prozess, der Ende Juni in Freiburg begonnen hat.

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