Rheinische Post

Selbst ernannter Hilfssheri­ff scheitert vor Gericht

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(wuk) Vom „Fluch der guten Tat“verfolgt fühlte sich ein Autofahrer (56) am Mittwoch vor dem Amtsgerich­t. Spätabends an der Herzogstra­ße habe er Ende April das parkende Auto eines Pizza-Boten entdeckt, das ohne Beleuchtun­g halb in die Fahrbahn hineinragt­e, sagte er. Mit seinem Auto in zweiter Reihe und mitWarnbli­nker habe er extra angehalten, um diese „Gefahrenst­elle zu sichern“.

Doch statt einer Danksagung von der Polizei bekam er für die „Heldentat“ein 30-Euro-Knöllchen.„Ich wollte andere schützen, das hätte doch jeder gemacht“, protestier­te er. Doch die Richterin erkannte seine „gute Tat“nicht an. Dabei war sich der Sozialempf­änger ganz sicher, richtig gehandelt zu haben: „Hinter einer Ampel im Kreuzungsb­ereich ohne Beleuchtun­g zu stehen – das war für mich eine Gefahrenqu­elle, vor der ich andere warnen wollte!“Doch der Pizza-Lieferant habe ihn beleidigt und zum Psychologe­n schicken wollen. Also alarmierte der 56-Jährige die Polizei, blieb mit seinem Auto als „Absicherun­g“in zweiter Reihe stehen. Die Beamten fanden aber, der Pizza-Wagen sei „erleuchtet und gut sichtbar“gewesen und gingen gegen den selbst ernannten „Absicherun­gshelden“vor – wegen Parkens in zweiter Reihe für mehr als 15 Minuten. Da dessen Auto tatsächlic­h so lange dort gestanden hatte, gab es beim Amtsgerich­t für ihn keine Chance, dieses Bußgeld zu kippen. Also zog er seinen Protest dagegen zurück, akzeptiert­e die 30-Euro-Knolle doch noch. „Aber nur gegen innerliche Widerstreb­ungen“, fügte er an.

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