Selbst ernannter Hilfssheriff scheitert vor Gericht
(wuk) Vom „Fluch der guten Tat“verfolgt fühlte sich ein Autofahrer (56) am Mittwoch vor dem Amtsgericht. Spätabends an der Herzogstraße habe er Ende April das parkende Auto eines Pizza-Boten entdeckt, das ohne Beleuchtung halb in die Fahrbahn hineinragte, sagte er. Mit seinem Auto in zweiter Reihe und mitWarnblinker habe er extra angehalten, um diese „Gefahrenstelle zu sichern“.
Doch statt einer Danksagung von der Polizei bekam er für die „Heldentat“ein 30-Euro-Knöllchen.„Ich wollte andere schützen, das hätte doch jeder gemacht“, protestierte er. Doch die Richterin erkannte seine „gute Tat“nicht an. Dabei war sich der Sozialempfänger ganz sicher, richtig gehandelt zu haben: „Hinter einer Ampel im Kreuzungsbereich ohne Beleuchtung zu stehen – das war für mich eine Gefahrenquelle, vor der ich andere warnen wollte!“Doch der Pizza-Lieferant habe ihn beleidigt und zum Psychologen schicken wollen. Also alarmierte der 56-Jährige die Polizei, blieb mit seinem Auto als „Absicherung“in zweiter Reihe stehen. Die Beamten fanden aber, der Pizza-Wagen sei „erleuchtet und gut sichtbar“gewesen und gingen gegen den selbst ernannten „Absicherungshelden“vor – wegen Parkens in zweiter Reihe für mehr als 15 Minuten. Da dessen Auto tatsächlich so lange dort gestanden hatte, gab es beim Amtsgericht für ihn keine Chance, dieses Bußgeld zu kippen. Also zog er seinen Protest dagegen zurück, akzeptierte die 30-Euro-Knolle doch noch. „Aber nur gegen innerliche Widerstrebungen“, fügte er an.