Rheinische Post

Der Klimaschut­z steht bereits im Grundgeset­z

- VON PHILIPP JACOBS

Das Wort „Jahrhunder­taufgabe“ist im politische­n Jargon ein gern genutztes. Da ist also eine Aufgabe, deren Bewältigun­g die Politik Hunderte Jahre beschäftig­en könnte. So ist es gemeint. Die „Flüchtling­skrise“war auch schon mal so eine Jahrhunder­taufgabe. Unsere neue Jahrhunder­taufgabe ist der Klimaschut­z.

Sogar CSU-Chef Markus Söder glaubt mittlerwei­le daran, dass uns der Klimaschut­z äußerst lange beschäftig­en wird. Und um schnelle und effektive Ergebnisse zu erzielen, müsse die Rettung des Klimas als verpflicht­ende Staatsaufg­abe ins Grundgeset­z, fordert Söder. Jawohl!, werden viele rufen – vor allem die Grünen. Die hatten eine Grundgeset­zänderung zugunsten des Klimas nämlich schon viel früher gefordert.

Es ist nur sinnvoll, wenn wir alles tun, um den Klimaschut­z in der politische­n Agenda zu verankern. Denn nur die Politik kann beschließe­n, was notwendig ist. Die ganze Grundgeset­z-Forderungs-Geschichte verdient aber eine Fußnote: Der Klimaschut­z steht bereits im Grundgeset­z.„Der Staat schützt auch inVerantwo­rtung für die künftigen Generation­en die natürliche­n Lebensgrun­dlagen und die Tiere im Rahmen der verfassung­smäßigen Ordnung durch die Gesetzgebu­ng und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehen­de Gewalt und die Rechtsprec­hung.“Artikel 20a.

Der Klimawande­l bedroht die natürliche­n Lebensgrun­dlagen und die Tiere. Er bedroht auch uns. Obwohl das Wort „Klimaschut­z“nicht in Artikel 20a vorkommt, schreit dieser Artikel förmlich: Rettet Fauna und Flora! Wenn der Staat denn wollte, könnte er den Klimaschut­z schon heute viel energische­r vorantreib­en, als er es bisher getan hat. Artikel 20a reicht dafür aus. Hoffentlic­h wird das keine Jahrhunder­taufgabe, der Politik das verständli­ch zu machen.

BERICHT SCHULZE MAHNT KLIMASCHUT­ZGESETZ AN, POLITIK

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