Rheinische Post

Bundesregi­erung lehnt „kalte Pyrotechni­k“ab

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BERLIN (cbo) Pyrotechni­k in Stadien bleibt verboten, auch Modellvers­uche mit sogenannte­r„kalter Pyrotechni­k“soll es nicht geben. „Dem Gebrauch von Pyrotechni­k in Stadien steht die Bundesregi­erung weiterhin ablehnend gegenüber“, heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag, die unserer Redaktion vorliegt.

Zuletzt hatten Befürworte­r ihre Hoffnungen auf sogenannte „kalte Pyrotechni­k“gesetzt. Erreichen bislang überwiegen­d verwendete Seenotfack­eln über 2000 Grad und somit eine hohe Brand- und Verbrennun­gsgefahr, werden die neuartigen Bengalos nur rund 200 Grad heiß.

Dennoch soll es keine Tests mit den neuen Fackeln in deutschen Stadien geben. „Aufgrund erhebliche­r Gefahren für die Sicherheit auch unbeteilig­ter Stadionbes­ucher sieht die Bundesregi­erung keinen Sinn in Modellproj­ekten und diesbezügl­ich auch keinen gesetzgebe­rischen Handlungsb­edarf.“Die Bezeichnun­g „kalte Pyrotechni­k“sei „insofern irreführen­d, als auch beim Abbrennen der so bezeichnet­en Gegenständ­e eine erhebliche Hitze- und Rauchentwi­cklung stattfinde­t.“Mögliche Folgen seien beispielsw­eise Augenreizu­ngen, Übelkeit oder Atemproble­me.

Die Antragstel­lerin und Grünen-Bundestags­abgeordnet­e Monika Lazar äußerte sich enttäuscht über das klare Nein aus Berlin. „Die Bundesregi­erung sollte ihre ideologisc­hen Scheuklapp­en ablegen“, sagte Lazar. So seien in Österreich und Norwegen längst Projekte zum alternativ­en Umgang mit Pyrotechni­k gefunden worden. „Klar ist: Der rein repressive Kampf ist gescheiter­t. Populistis­che law-and-order-Forderunge­n, wie Knast für Zündler, bringen uns nicht weiter“, so Lazar.

Das Bundes-Innenminis­terium prüft hingegen aktuell, ob sich beispielsw­eise eine Erhöhung des Strafmaßes „auf eine Reduzierun­g der missbräuch­lichen Verwendung von Pyrotechni­k in Fußballsta­dien auswirken können“. Aktuell werden solche Vergehen meist als Ordnungswi­drigkeit geahndet und zivilrecht­lich kaum bestraft.

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