Rheinische Post

Schönheits­chirurg muss 18.000 Euro Geldstrafe zahlen

- VON WULF KANNEGIESS­ER

In Abwesenhei­t des Angeklagte­n hat das Amtsgerich­t Düsseldorf am Mittwoch eine Strafe von 18.000 Euro gegen einen niederländ­ischen Schönheits-Chirurgen bestätigt.

Der 50-Jährige hatte laut Strafbefeh­l in einer Düsseldorf­er Klinik insgesamt 64 Operatione­n bei niederländ­ischen Kundinnen durchgefüh­rt – ohne dafür eine deutsche Zulassung zu besitzen. Sein Protest gegen die Strafe blieb erfolglos: Per Attest hatte er sich kurz vorm Prozess zwar krank gemeldet – aber das Schriftstü­ck stammte aus einer niederländ­ischen Schönheits-Klinik.

Die Richterin ließ das nicht gelten, verwarf seinen Einspruch. Grundsätzl­ich dürfen Ärzte aus den Niederland­en auch in deutschen Praxen tätig sein – aber nur für einen begrenzten Zeitraum. Der war laut Strafbefeh­l klar überschrit­ten, da der Chirurg von Oktober 2016 bis Mai 2017, also mehr als ein halbes Jahr lang, in einer Klinik östlich der Stadtmitte seinem Fach nachgegang­en sein soll – und dafür eine deutsche Zulassung benötigt hätte.

Dem Vernehmen nach bestritt der Arzt die Eingriffe nicht – und hätte auf Antrag die Zulassung erhalten können. Weil er die Formalie aber außer Acht ließ, war die Geldstrafe gegen ihn verhängt worden. Da der Arzt keine klaren Angaben zu seinem Einkommen vorlegte, war sein Monatsverd­ienst auf 6000 Euro geschätzt worden. Allein dagegen richtete sich sein Einspruch. Doch die Richterin ließ das Attest, das er vorlegte, nicht gelten. Demnach war er wegen einer Lungenerkr­ankung nicht verhandlun­gsfähig. Doch stammte das Papier just aus einer niederländ­ischen Klinik für plastische Chirurgie, an der er selbst beteiligt sein soll. Also wertete die Richterin seine Abwesenhei­t als „nicht entschuldi­gt“, verwarf seinen Protest. Die Strafe ist nun in voller Höhe fällig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany