Taxi eG verklagt Mietwagen-Firmen
Die Taxi-Genossenschaft wirft sechs Unternehmen vor, regelmäßig gegen ihre Rückkehrpflichten zu verstoßen. Man könne zahlreiche Fälle nachweisen. Alle Firmen fahren unter anderem für den Fahrdienst-Vermittler Uber.
Die Taxi-Genossenschaft wirft sechs Unternehmen vor, gegen ihre Rückkehrpflichten zu verstoßen. Man könne zahlreiche Fälle nachweisen.
Die Auseinandersetzungen zwischen Taxifahrern und Mietwagen-Fahrern spitzen sich in Düsseldorf zu. Die Taxi Düsseldorf EG hat sechs Mietwagen-Unternehmer verklagt, weil sie ihnen wiederholte Verstöße gegen die so genannte Rückkehrpflicht vorwirft. „Die Mietwagen-Verleiher halten sich nicht an die Gesetze“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Taxi Düsseldorf eG, Dennis Klusmeier. Die beklagten Firmen, die auch im Auftrag des Fahrdienstvermittlers Uber unterwegs sind, bestreiten das. In einem Fall ist für September ein Verhandlungstermin angesetzt, wie das Landgericht bestätigte.
Die Rückkehrpflicht für Mietwagen ist Bestandteil des Personenbeförderungsgesetzes und besagt, dass ein Fahrer, nachdem er einen Auftrag ausgeführt hat, wieder zum Betriebssitz zurückkehren muss – und nicht am Ziel seiner letzten Fahrt auf den nächsten Auftrag warten darf. Aufträge dürfen zudem nur am Betriebssitz entgegengenommen werden.
Klusmeier und Taxi Düsseldorf werfen den Unternehmen nun vor, sie hielten sich nicht daran, sondern warteten an strategisch günstigen Punkten – beispielsweise im Umfeld des Flughafens. Einige Taxi-Mitarbeiter haben die Fahrer der beklagten Unternehmen intensiv beobachtet: „Wir haben allein bei vier dieser Unternehmen in den vergangenen zwei Monaten zusammen 40 Verstöße festgestellt“, sagt Klusmeier.
Die Taxi-Fahrer kennen demnach die Mietwagen der Dienstleister, die im Auftrag von Uber Fahrten übernehmen – vier der beklagten Firmen haben ihren Sitz in der Landeshauptstadt, eine in Mönchengladbach und eine in Neuss. „Beispielsweise beobachten unsere Fahrer am Kieshecker Weg immer wieder Fahrzeuge dieser Anbieter, die dort parken und offenbar auf Fluggäste als Kunden warten – teilweise bis zu sechs gleichzeitig.“Ob diese Fahrer dort unrechtmäßig stehen oder – was erlaubt wäre – auf bereits angemeldete Kunden warten, testen die Taxi-Mitarbeiter in solchen Fällen, indem sie spontan selbst über Uber eine Fahrt bestellen und sehen, was passiert.
Auch in Bahnhofsnähe kämen solche Beobachtungen vor. Die Fälle sind laut des Taxi-Chefs umfassend dokumentiert worden. „Wir sind sicher, dass wir dass wir die Verstöße nachweisen können“, sagt er.
Wenn das Gericht den Taxifahrern Recht gibt, müssten sich die Unternehmer unter Androhung einer Strafe dazu verpflichten, solche Verstöße künftig zu unterlassen. Zudem hofft die Taxi-Gesellschaft, dass die Städte dann noch konsequenter gegen Verstöße vorgehen – es handelt sich um Ordnungswidrigkeiten, für die es Geldbußen geben kann. BeiWiederholungstätern drohen bis zu sechsstellige Summen.
Einer der beklagten Unternehmer hat nach eigenen Angaben inzwischen seine Konzession verloren – nach vielen Beschwerden von Taxi-Seite. „Ich bin in Düsseldorf nicht mehr aktiv und musste die Fahrer entlassen“, sagte er unserer Redaktion. Er bestreite aber jegliche Verstöße. Ein anderer der beklagten Mietwagen-Verleiher äußerte sich auf Anfrage unserer Redaktion umfassend, wollte seinen Namen aber nicht in der Zeitung lesen. „Ich kann mit Fahrtenbüchern und Excel-Tabellen nachweisen, dass bei mir alles seine Ordnung hat“, sagt er. „Ich fahre für Uber und habe auch andere Aufträge, und alles hat seine Richtigkeit. Ich kann die Beschuldigungen und den ganzen Ärger nicht nachvollziehen.“Wenn ein Taxifahrer einen seiner Wagen fotografiere, während sogar noch ein Fahrgast drinsitze, dann sei das nicht in Ordnung: „Ich werde auch meinerseits dagegen rechtlich vorgehen.“Er hat nach eigenen Angaben sogar Anzeige erstattet, weil ihm Reifen zerstochen wurden und er Taxifahrer hinter den Taten vermutet.
Klusmeier hat darauf hingewiesen, dass seine Fahrer strikt gehalten seien, nicht auf Konfrontation mit Mietwagen-Fahrern zu gehen. Im vergangenen Jahr hatte es Berichte über angebliche Einschüchterungsversuche gegen Uber-Fahrer gegeben: „So etwas geht natürlich nicht“, sagt Klusmeier: Man wisse von einer verschwindend geringen Zahl von Fällen, habe die betreffenden Personen aber klar angesprochen.
Bei Uber heißt es zum Thema Rückkehrpflicht, man halte die Mietwagen-Firmen bei einem Auftrag stets dazu an, nach der Fahrt zum Betriebssitz zurückzukehren und sich an die Gesetze zu halten. Verstoße ein Fahrer dagegen, sei das nicht im Sinne des Unternehmens, so Uber-Sprecher Tobias Fröhlich: „Und wir würden das auch nicht verteidigen. So etwas fällt auch auf uns zurück.“Letztlich könne man die Prozesse und Abläufe bei den beauftragten Firmen aber nicht kontrollieren: „Wir sind ja nur einer ihrer Auftraggeber.“
Der Konflikt zwischen Taxi-Anbietern, Uber und Mietwagen-Verleihern dürfte nicht leicht zu lösen sein, glaubt unsere Autorin.
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