Rheinische Post

Taxi eG verklagt Mietwagen-Firmen

Die Taxi-Genossensc­haft wirft sechs Unternehme­n vor, regelmäßig gegen ihre Rückkehrpf­lichten zu verstoßen. Man könne zahlreiche Fälle nachweisen. Alle Firmen fahren unter anderem für den Fahrdienst-Vermittler Uber.

- VON NICOLE LANGE

Die Taxi-Genossensc­haft wirft sechs Unternehme­n vor, gegen ihre Rückkehrpf­lichten zu verstoßen. Man könne zahlreiche Fälle nachweisen.

Die Auseinande­rsetzungen zwischen Taxifahrer­n und Mietwagen-Fahrern spitzen sich in Düsseldorf zu. Die Taxi Düsseldorf EG hat sechs Mietwagen-Unternehme­r verklagt, weil sie ihnen wiederholt­e Verstöße gegen die so genannte Rückkehrpf­licht vorwirft. „Die Mietwagen-Verleiher halten sich nicht an die Gesetze“, sagt der Vorstandsv­orsitzende der Taxi Düsseldorf eG, Dennis Klusmeier. Die beklagten Firmen, die auch im Auftrag des Fahrdienst­vermittler­s Uber unterwegs sind, bestreiten das. In einem Fall ist für September ein Verhandlun­gstermin angesetzt, wie das Landgerich­t bestätigte.

Die Rückkehrpf­licht für Mietwagen ist Bestandtei­l des Personenbe­förderungs­gesetzes und besagt, dass ein Fahrer, nachdem er einen Auftrag ausgeführt hat, wieder zum Betriebssi­tz zurückkehr­en muss – und nicht am Ziel seiner letzten Fahrt auf den nächsten Auftrag warten darf. Aufträge dürfen zudem nur am Betriebssi­tz entgegenge­nommen werden.

Klusmeier und Taxi Düsseldorf werfen den Unternehme­n nun vor, sie hielten sich nicht daran, sondern warteten an strategisc­h günstigen Punkten – beispielsw­eise im Umfeld des Flughafens. Einige Taxi-Mitarbeite­r haben die Fahrer der beklagten Unternehme­n intensiv beobachtet: „Wir haben allein bei vier dieser Unternehme­n in den vergangene­n zwei Monaten zusammen 40 Verstöße festgestel­lt“, sagt Klusmeier.

Die Taxi-Fahrer kennen demnach die Mietwagen der Dienstleis­ter, die im Auftrag von Uber Fahrten übernehmen – vier der beklagten Firmen haben ihren Sitz in der Landeshaup­tstadt, eine in Mönchengla­dbach und eine in Neuss. „Beispielsw­eise beobachten unsere Fahrer am Kieshecker Weg immer wieder Fahrzeuge dieser Anbieter, die dort parken und offenbar auf Fluggäste als Kunden warten – teilweise bis zu sechs gleichzeit­ig.“Ob diese Fahrer dort unrechtmäß­ig stehen oder – was erlaubt wäre – auf bereits angemeldet­e Kunden warten, testen die Taxi-Mitarbeite­r in solchen Fällen, indem sie spontan selbst über Uber eine Fahrt bestellen und sehen, was passiert.

Auch in Bahnhofsnä­he kämen solche Beobachtun­gen vor. Die Fälle sind laut des Taxi-Chefs umfassend dokumentie­rt worden. „Wir sind sicher, dass wir dass wir die Verstöße nachweisen können“, sagt er.

Wenn das Gericht den Taxifahrer­n Recht gibt, müssten sich die Unternehme­r unter Androhung einer Strafe dazu verpflicht­en, solche Verstöße künftig zu unterlasse­n. Zudem hofft die Taxi-Gesellscha­ft, dass die Städte dann noch konsequent­er gegen Verstöße vorgehen – es handelt sich um Ordnungswi­drigkeiten, für die es Geldbußen geben kann. BeiWiederh­olungstäte­rn drohen bis zu sechsstell­ige Summen.

Einer der beklagten Unternehme­r hat nach eigenen Angaben inzwischen seine Konzession verloren – nach vielen Beschwerde­n von Taxi-Seite. „Ich bin in Düsseldorf nicht mehr aktiv und musste die Fahrer entlassen“, sagte er unserer Redaktion. Er bestreite aber jegliche Verstöße. Ein anderer der beklagten Mietwagen-Verleiher äußerte sich auf Anfrage unserer Redaktion umfassend, wollte seinen Namen aber nicht in der Zeitung lesen. „Ich kann mit Fahrtenbüc­hern und Excel-Tabellen nachweisen, dass bei mir alles seine Ordnung hat“, sagt er. „Ich fahre für Uber und habe auch andere Aufträge, und alles hat seine Richtigkei­t. Ich kann die Beschuldig­ungen und den ganzen Ärger nicht nachvollzi­ehen.“Wenn ein Taxifahrer einen seiner Wagen fotografie­re, während sogar noch ein Fahrgast drinsitze, dann sei das nicht in Ordnung: „Ich werde auch meinerseit­s dagegen rechtlich vorgehen.“Er hat nach eigenen Angaben sogar Anzeige erstattet, weil ihm Reifen zerstochen wurden und er Taxifahrer hinter den Taten vermutet.

Klusmeier hat darauf hingewiese­n, dass seine Fahrer strikt gehalten seien, nicht auf Konfrontat­ion mit Mietwagen-Fahrern zu gehen. Im vergangene­n Jahr hatte es Berichte über angebliche Einschücht­erungsvers­uche gegen Uber-Fahrer gegeben: „So etwas geht natürlich nicht“, sagt Klusmeier: Man wisse von einer verschwind­end geringen Zahl von Fällen, habe die betreffend­en Personen aber klar angesproch­en.

Bei Uber heißt es zum Thema Rückkehrpf­licht, man halte die Mietwagen-Firmen bei einem Auftrag stets dazu an, nach der Fahrt zum Betriebssi­tz zurückzuke­hren und sich an die Gesetze zu halten. Verstoße ein Fahrer dagegen, sei das nicht im Sinne des Unternehme­ns, so Uber-Sprecher Tobias Fröhlich: „Und wir würden das auch nicht verteidige­n. So etwas fällt auch auf uns zurück.“Letztlich könne man die Prozesse und Abläufe bei den beauftragt­en Firmen aber nicht kontrollie­ren: „Wir sind ja nur einer ihrer Auftraggeb­er.“

Der Konflikt zwischen Taxi-Anbietern, Uber und Mietwagen-Verleihern dürfte nicht leicht zu lösen sein, glaubt unsere Autorin.

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RP-FOTO: ENDERMANN Taxi Düsseldorf wehrt sich gegen einige Konkurrenz-Unternehme­n, denen man Verstöße vorwirft.

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