Urteil: Kunsthändler muss 50.000-Euro-Uhr zahlen
(wuk) Kaum zur Ruhe kommt derzeit ein Händler für Kunst und für Luxusuhren. Aktuell wird er beim Landgericht auf Rückabwicklung eines 7500-Euro-Kaufs verklagt, weil er einer Frau angeblich ein falsches Kunstwerk von Günther Uecker geliefert haben soll. Darüber wird im November verhandelt.
In einem anderen Fall gegen den Kunst- und Uhrenhändler kam eine Zivilkammer jetzt zum Urteil: 50.000 Euro muss er an einen Juwelier aus Essen zahlen. Auch hier ging es um vier angeblich zur Sicherheit überlasseneWerke renommierter Künstler und um eine Luxusuhr. Ende 2016 hatten die Herren sich über die Lieferung eines Edel-Chronographen geeinigt, der verklagte Kunsthändler bestätigte schriftlich, dass er dem Juwelier 50.000 Euro schulde. Und im Schuldschein vermerkt war nach Gerichtsangaben außerdem, dass zwischen den Parteien„ansonsten keine weiteren Ansprüche“bestünden.
Doch hinterher monierte der Kunsthändler, er habe dem Juwelier als Sicherheit zwei Werke von A.R. Penck sowie zwei Werke eines japanischen Fotokünstlers überlassen – im Gesamtwert von 100.000 Euro. Bestätigt wurde das durch Zeugenvernehmungen nicht. Sofern sich der Kunsthändler auf ein „Zurückbehaltungsrecht“berief, lag er laut Landgerichts-Urteil ebenfalls daneben. Nach Prüfung aller Aspekte kam die Kammer zum Ergebnis, dass die Forderung des Juweliers zu Recht besteht, der Kunsthändler also die 50.000 Euro zahlen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.