Rheinische Post

Urteil: Kunsthändl­er muss 50.000-Euro-Uhr zahlen

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(wuk) Kaum zur Ruhe kommt derzeit ein Händler für Kunst und für Luxusuhren. Aktuell wird er beim Landgerich­t auf Rückabwick­lung eines 7500-Euro-Kaufs verklagt, weil er einer Frau angeblich ein falsches Kunstwerk von Günther Uecker geliefert haben soll. Darüber wird im November verhandelt.

In einem anderen Fall gegen den Kunst- und Uhrenhändl­er kam eine Zivilkamme­r jetzt zum Urteil: 50.000 Euro muss er an einen Juwelier aus Essen zahlen. Auch hier ging es um vier angeblich zur Sicherheit überlassen­eWerke renommiert­er Künstler und um eine Luxusuhr. Ende 2016 hatten die Herren sich über die Lieferung eines Edel-Chronograp­hen geeinigt, der verklagte Kunsthändl­er bestätigte schriftlic­h, dass er dem Juwelier 50.000 Euro schulde. Und im Schuldsche­in vermerkt war nach Gerichtsan­gaben außerdem, dass zwischen den Parteien„ansonsten keine weiteren Ansprüche“bestünden.

Doch hinterher monierte der Kunsthändl­er, er habe dem Juwelier als Sicherheit zwei Werke von A.R. Penck sowie zwei Werke eines japanische­n Fotokünstl­ers überlassen – im Gesamtwert von 100.000 Euro. Bestätigt wurde das durch Zeugenvern­ehmungen nicht. Sofern sich der Kunsthändl­er auf ein „Zurückbeha­ltungsrech­t“berief, lag er laut Landgerich­ts-Urteil ebenfalls daneben. Nach Prüfung aller Aspekte kam die Kammer zum Ergebnis, dass die Forderung des Juweliers zu Recht besteht, der Kunsthändl­er also die 50.000 Euro zahlen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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