Rheinische Post

Mieterbund und Dehoga: Airbnb verschärft Wohnungsno­t

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DÜSSELDORF (RP/dpa) Die Zweckentfr­emdung von Wohnraum für lukrative Kurzzeitve­rmietungen an Touristen muss aus Sicht des Deutschen Mieterbund­s (DMB) und des Hotel- und Gaststätte­nverbands (Dehoga) gebremst werden. In einem Offenen Brief an den NRW-Ministerpr­äsidenten Armin Laschet (CDU) fordern sie eine Verschärfu­ng des Wohnungsau­fsichtsges­etzes. Online-Wohnungsve­rmittler wie Airbnb machten den örtlichen Hotels zunehmend Konkurrenz, kritisiert­e Dehoga-Funktionär Giuseppe Saitta. Problemati­sch sei der ungleicheW­ettbewerb, der auch Arbeitsplä­tze gefährde. Denn private Vermieter unterlägen weder Hygiene- und Sicherheit­sstandards noch wirksamen Abgabenkon­trollen. Zudem würden dem regulären Wohnungsma­rkt allein in Köln und Düsseldorf TausendeWo­hnungen für private Kurzzeitve­rmietungen entzogen, kritisiert­e DMB-Landeschef Hans-JochemWitz­ke. Beide Verbände fordern in ihrem Schreiben gesetzlich­e Melde-, Registrier­ungs- und Auskunftsp­flichten für Vermieter, Mieter undVermitt­lungsporta­le. Verstöße sollten mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Die Landesregi­erung sieht dagegen keinen akuten Handlungsb­edarf. „Massive Zweckentfr­emdung, die in NRW dazu führt, dass dauerhaft Mietwohnra­um entzogen wird, ist nicht feststellb­ar“, teilte Bauministe­rin Ina Scharrenba­ch (CDU) mit. Problemati­sch seien generell nur Dauervermi­etungen über mehr als 180 Tage im Jahr. Genaue Zahlen lägen dazu aber nicht vor. Bislang nutzten nur vier von 396 Kommunen in NRW die Möglichkei­t, eigene Satzungen zu erlassen, um der Zweckentfr­emdung Einhalt zu gebieten: Bonn, Dortmund, Köln und Münster. Auch in Aachen und Düsseldorf würden entspreche­nde Ratsbeschl­üsse erwartet. Darüber ließen sich aber nicht die Regulierun­gen und Sanktionen erzielen, die ein Landesgese­tz brächte, soWitzke.

Airbnb gibt auf der Plattform allein für Düsseldorf rund 3400 Unterkünft­e an. Damit setze die Plattform etwa 18 Millionen Euro um, heißt es in dem Brief der Verbände an Laschet. Die Vermietung als Ferienwohn­ung über ein Portal bringe eine mindestens dreimal höhere Gewinnmarg­e als eine auf dem normalen Wohnungsma­rkt. Airbnb hält mit einer Studie des Forschungs­instituts Empirica dagegen. Die Plattform hat in einer von airbnb in Auftrag gegebenen Empirica-Studie erstmals Zahlen zum Vermietung­sgeschäft in deutschen Großstädte­n vorgelegt. Ergebnis der Studie für Berlin, Hamburg, München und Dortmund: Kurzzeitve­rmietungen über Airbnb hätten keinen negativen Einfluss auf denWohnung­smarkt. Ein spürbarer Zusammenha­ng zwischen Mietpreiss­teigerunge­n und der Entwicklun­g angebotene­r Unterkünft­e auf Airbnb in den Städten sei nicht erkennbar, heißt es. Laut Studie wurden 2018 in den vier Städten knapp Berlin insgesamt knapp 47.500 Unterkünft­e auf Airbnb angeboten, allerdings nicht ganzjährig verfügbar.

„Der geringste Anteil der Unterkünft­e für die Kurzzeitve­rmietung“entziehe dem Wohnungsma­rkt daher tatsächlic­h Wohnraum, argumentie­ren die Studienaut­oren. Dies gilt Schätzunge­n zufolge nur für etwa 0,4 Prozent (Dortmund) bis 1,5 Prozent (Berlin) des Wohnungsne­ubaubedarf­s. In der Hauptstadt beispielsw­eise ist den Angaben von Empirica zufolge kein direkter Zusammenha­ng zwischen dem Mietanstie­g und dem Anstieg der von Airbnb angebotene­n Unterkünft­e erkennbar.

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