Ausstieg aus der PKV ist schwierig
Wer raus aus der privaten Krankenversicherung will, muss sich streng an gesetzliche Regeln halten.
DÜSSELDORF Privatpatienten haben schneller und oft auch früher Zugang zu neuen medizinischen Methoden. Dafür zahlen sie aber einen hohen Preis. Ihre Prämien steigen im Laufe der Zeit stark, und ein Ausstieg ist schwer. Wer wieder raus will, muss sich an strenge gesetzliche Regeln halten.
Verdienstschwelle Einen Weg zurück gibt es, wenn das Einkommen sinkt. Angestellte, deren Lohn unter die Einstiegsgrenze von derzeit 60.750 Euro pro Jahr fällt, werden wieder in der GKV versicherungspflichtig. Ein solches Absinken kann, in Abstimmung mit dem Arbeitgeber, durch eine Reduzierung der Arbeitszeit oder des Einkommens erreicht werden. Steigt später das Einkommen wieder über die Eintrittsschwelle der PKV, bleibt der Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen Kasse versichert. „Auch Selbstständige können, wenn sie unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze bleiben, wieder in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln“, erläutert Versicherungsberater Klaus Blumensaat von der Kanzlei Adversi aus Mülheim. Möglich ist zudem, dass Selbstständige ihre freie Tätigkeit reduzieren und einen versicherungspflichtigen Teilzeitjob aufnehmen. Blumensaat: „Dann muss aber mindestens die Hälfte der Arbeitszeit auf unselbständige Beschäftigung entfallen.“Laut dem GKV-Spitzenverband kann man bei Arbeitnehmern, die mehr als 20 Stunden arbeiten und deren Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen „Bezugsgröße“(2019: 1557,5 Euro) ausmacht, davon ausgehen, dass für eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit „kein Raum mehr bleibt“.
Harte Grenze 55 Sowohl für Angestellte wie für Selbstständige gilt, dass man zum Wechselzeitpunkt nicht älter als 55 sein darf. Diese Altersgrenze wirkt nicht, wenn verheiratete Selbstständige über ihren Ehepartner zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kommen. Voraussetzung ist, dass das eigene Einkommen nicht über 445 Euro im Monat beträgt. Bei Minijobs gelten monatlich 450 Euro. Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Das bedeutet, dass zum Beispiel auch Kapitalerträge, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und andere Einkünfte hinzugezählt werden. Ebenso werden Renten und Versorgungsbezüge angerechnet. Nach dem Sozialgesetzbuch setzt sich dann eine freiwillige Mitgliedschaft fort, wenn der Versicherte nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Familienversicherung seinen Austritt erklärt. Wer also ein Gewerbe abmeldet und per Familienversicherung Mitglied einer Krankenkasse wird, bleibt dies – als freiwilliges Mitglied – wenn er nach kurzer Zeit sein Gewerbe wieder anmeldet.
Besserer Tarif? Wer solche Klimmzüge vermeiden will, kann noch bei seinem Anbieter den PKV-Tarif wechseln. Teilweise gibt es günstige Paralleltarife, die nicht unbedingt mit Leistungseinbußen verbunden sind. Der Wechsel in einen solchen Tarif ist aber kompliziert und sollte von einem Versicherungsberater begleitet werden. Bringt ein interner Tarifwechsel nicht genug finanzielle Vorteile, kann der privat Krankenversicherte noch in einen Sozialtarif wechseln, steigt damit aber faktisch aus der Privatversorgung aus.
Angebote für Bedürftige Wer nach 2009 seine Private Krankenversicherung abgeschlossen hat, älter als 55 Jahre oder hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts ist, kann jederzeit in den Basistarif wechseln. Die Leistungen im Basistarif sind mit dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherungen vergleichbar. Derzeit kostet der Basistarif in der Regel 703 Euro pro Monat - den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung plus durchschnittlichem Zusatzbeitragssatz der GKV. Somit ist der Basistarif nur sehr bedingt für Versicherte mit Zahlungsschwierigkeiten geeignet– es sei denn, sie sind hilfsbedürftig. Das gilt derzeit für rund 31.900 Menschen, die nur den halben Beitrag zahlen. Zudem gibt es einen Zuschuss vom Grundsicherungsträger, sodass der Eigenanteil des Versicherten bis auf null fallen kann. Für PKV-Kunden, die vor dem Jahr 2009 einen Vertrag geschlossen haben, ist auch der „Standardtarif“als Sozialtarif offen. Hier können sie im Alter ihren Beitrag deutlich reduzieren. Der Durchschnittsbeitrag beträgt etwa 290 Euro im Monat. Zugleich ist der Selbstbehalt auf 306 Euro begrenzt. „Weil im Standardtarif die von den Privatversicherten gebildeten Alterungsrückstellungen voll angerechnet werden, ist insbesondere für Rentner, die seit Jahrzehnten in einer privaten Krankenversicherung sind, der Beitrag sehr gering und liegt meist weit unter dem Durchschnittswert“, heißt es beim PKV-Verband.