Künast: Gleicher Schutz für alle Tiere
Die Grünen-Politikerin will keinen Unterschied zwischen Schlacht- und Haustieren.
BERLIN (kd) Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat für den Umgang mit Schlachttieren gleiche Maßstäbe wie bei Haustieren gefordert. „Es ist ein Unding, dass die betäubungslose Kastration von Ferkeln nicht wie vereinbart zum 1. Januar 2019 gestoppt, sondern die Frist dafür um zwei Jahre verlängert wurde“, sagte die frühere Agrarministerin unserer Redaktion. „Und nun läuft alles darauf hinaus, dass die Schweinehalter sich den Tierarzt ersparen und die Ferkel selbst mit Isofluran betäuben und dann kastrieren.“Bei Haus- und Heimtieren seien die Deutschen achtsam, aber die Tiere in der Massenhaltung überließen sie ihrem Schicksal. „Stellen Sie sich vor, ein Hundehalter würde anfangen, ohne Tierarzt an seinem Dackel herumzuoperieren, und darauf verweisen, dass er einen Isofluran-Kurs gemacht hat.“Die Staatsanwalt würde sehr schnell ermitteln.
Viele Bauern, die ihre Ferkel selbst kastrieren, wollen die Tiere nach dem Verbot der betäubungslosen Kastration auch selbst narkotisieren dürfen. Das Bundeskabinett hat eine Verordnung des Landwirtschaftsministeriums von Julia Klöckner (CDU) beschlossen, nach der die Verwendung des Narkosemittels Isofluran künftig auch durch Landwirte erlaubt sein soll. Bisher ist dies Tierärzten vorbehalten.
Künast sagte, das Ferkel sei wie ein Dackel ein Tier, für das der 2002 im Grundgesetz verankerte Tierschutz gelte. Das Problem sei, dass die Artikel 12 und 14 im Grundgesetz zu Berufsfreiheit und Eigentum gerade bei Schlachttieren immer höher gewichtet würden als der Tierschutz. Das dürfe nicht sein. „Das bedeutet nämlich die faktische Abschaffung des Tierschutzes“, sagte Künast.
Sie forderte eine Verkürzung der Transportzeiten von Schlachttieren von acht auf vier Stunden und mehr Kontrollen der Versorgungspausen. „Tieren dürfen auch während der Transporte nicht ohne vernünftigen Grund Schmerzen zugefügt werden“, betonte die Abgeordnete mit Blick auf Berichte über verdurstete Tiere während des Transports. Tierquälerei könne mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. „Das muss angewendet werden. Ich hoffe, es kommt dann zu mehr Verurteilungen.“