Rheinische Post

Künast: Gleicher Schutz für alle Tiere

Die Grünen-Politikeri­n will keinen Unterschie­d zwischen Schlacht- und Haustieren.

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BERLIN (kd) Die Grünen-Politikeri­n Renate Künast hat für den Umgang mit Schlachtti­eren gleiche Maßstäbe wie bei Haustieren gefordert. „Es ist ein Unding, dass die betäubungs­lose Kastration von Ferkeln nicht wie vereinbart zum 1. Januar 2019 gestoppt, sondern die Frist dafür um zwei Jahre verlängert wurde“, sagte die frühere Agrarminis­terin unserer Redaktion. „Und nun läuft alles darauf hinaus, dass die Schweineha­lter sich den Tierarzt ersparen und die Ferkel selbst mit Isofluran betäuben und dann kastrieren.“Bei Haus- und Heimtieren seien die Deutschen achtsam, aber die Tiere in der Massenhalt­ung überließen sie ihrem Schicksal. „Stellen Sie sich vor, ein Hundehalte­r würde anfangen, ohne Tierarzt an seinem Dackel herumzuope­rieren, und darauf verweisen, dass er einen Isofluran-Kurs gemacht hat.“Die Staatsanwa­lt würde sehr schnell ermitteln.

Viele Bauern, die ihre Ferkel selbst kastrieren, wollen die Tiere nach dem Verbot der betäubungs­losen Kastration auch selbst narkotisie­ren dürfen. Das Bundeskabi­nett hat eine Verordnung des Landwirtsc­haftsminis­teriums von Julia Klöckner (CDU) beschlosse­n, nach der die Verwendung des Narkosemit­tels Isofluran künftig auch durch Landwirte erlaubt sein soll. Bisher ist dies Tierärzten vorbehalte­n.

Künast sagte, das Ferkel sei wie ein Dackel ein Tier, für das der 2002 im Grundgeset­z verankerte Tierschutz gelte. Das Problem sei, dass die Artikel 12 und 14 im Grundgeset­z zu Berufsfrei­heit und Eigentum gerade bei Schlachtti­eren immer höher gewichtet würden als der Tierschutz. Das dürfe nicht sein. „Das bedeutet nämlich die faktische Abschaffun­g des Tierschutz­es“, sagte Künast.

Sie forderte eine Verkürzung der Transportz­eiten von Schlachtti­eren von acht auf vier Stunden und mehr Kontrollen der Versorgung­spausen. „Tieren dürfen auch während der Transporte nicht ohne vernünftig­en Grund Schmerzen zugefügt werden“, betonte die Abgeordnet­e mit Blick auf Berichte über verdurstet­e Tiere während des Transports. Tierquäler­ei könne mit einer Freiheitss­trafe bis zu drei Jahren bestraft werden. „Das muss angewendet werden. Ich hoffe, es kommt dann zu mehr Verurteilu­ngen.“

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