Initiative verklagt Deutsche Bahn
Anwohner aus Angermund fordern vor dem Verwaltungsgericht besseren Lärmschutz.
(wuk) Ihre vermutlich jahrelange Reise durch sämtliche Instanzen beginnt jetzt für eine Klägerin aus Angermund. Als Vereinsvorsitzende stellvertretend für die Initiative Angermund zieht sie gegen das Eisenbahnbundesamt (EBA) und die Deutsche Bahn Gleis AG vor das Verwaltungsgericht, fordert mit ihrer Klage Lärmschutzmaßnahmen für sich und die Anwohner der Bahnstrecke Düsseldorf-Duisburg. Zu laut und zu schnell und außerdem illegal lasse das EBA auf der Strecke immer mehr Züge fahren. Und durch den geplanten Ausbau des Abschnitts für den RheinRuhr-Express (RRX) von derzeit vier auf sechs Gleise werde das Problem noch größer. Am 28.August verhandelt die 16.Kammer über die Klage.
Die Ursache für den Streit liegt weit zurück. Ab 1843 waren auf dieser Strecke die ersten beiden Gleise verlegt worden. Seitdem hat sich laut Klägerin die Lage der Anwohner stetig verschlechtert. Zwei weitere Gleise kamen in den 1930er Jahren dazu, es folgte eine Elektrifizierung in den 1950er Jahren und in den 1990er Jahren der Einbau einer neuen Signal- und Leittechnik, damit dort auch der ICE eingesetzt werden kann. Dass demnächst, so die Planung, noch zwei weitere Gleise dazu kommen sollen, bringt für die Initiative Angermund das Fass zum Überlaufen. Der Schnellverkehr rase jetzt schon mit Tempo 200 durch Angermund, die Lärmbelastung liege mit bis zu 90 Dezibel weit über den Grenzwerten.
Die Klägerin geht sogar davon aus, dass es für die Strecke niemals eine Planfeststellung gab, der Bau daher von Anfang an als„Schwarzbau“anzusehen sei. Das weist die Deutsche Bahn zurück. In beidenWeltkriegen seien Unterlagen vernichtet worden, auch gelte für die Anlage ein Bestandsschutz, einen Abriss könne die Klägerin selbst dann nicht fordern, falls keine Dokumente über die Planfeststellung mehr zu finden seien. So weit will die Klägerin aber nicht gehen. Sie fordert von der Bundesrepublik Deutschland (also dem EBA) und der Deutschen Bahn Netz AG jedoch wirksamen Lärmschutz, erhält dabei Rückendeckung von Clemens Antweiler, Fachanwalt für Verwaltungs- undVergaberecht. Der Fachjurist hatte in einer Veröffentlichung 2018 dargelegt, dass Anwohner hier durchaus nachträgliche Schutzmaßnahmen fordern könnten oder sogar Betriebsbeschränkungen wie Nachtfahrverbote oder auch Tempolimits. Die klagende Anwohnerin geht nicht davon aus, dass hier das Düsseldorfer Verwaltungsgericht bereits die letzte Station ihres Klagewegs sein könnte. Sie vermutet eher, dass es mehrere Instanzen brauche bis zu einer endgültigen Entscheidung.