Rheinische Post

Initiative verklagt Deutsche Bahn

Anwohner aus Angermund fordern vor dem Verwaltung­sgericht besseren Lärmschutz.

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(wuk) Ihre vermutlich jahrelange Reise durch sämtliche Instanzen beginnt jetzt für eine Klägerin aus Angermund. Als Vereinsvor­sitzende stellvertr­etend für die Initiative Angermund zieht sie gegen das Eisenbahnb­undesamt (EBA) und die Deutsche Bahn Gleis AG vor das Verwaltung­sgericht, fordert mit ihrer Klage Lärmschutz­maßnahmen für sich und die Anwohner der Bahnstreck­e Düsseldorf-Duisburg. Zu laut und zu schnell und außerdem illegal lasse das EBA auf der Strecke immer mehr Züge fahren. Und durch den geplanten Ausbau des Abschnitts für den RheinRuhr-Express (RRX) von derzeit vier auf sechs Gleise werde das Problem noch größer. Am 28.August verhandelt die 16.Kammer über die Klage.

Die Ursache für den Streit liegt weit zurück. Ab 1843 waren auf dieser Strecke die ersten beiden Gleise verlegt worden. Seitdem hat sich laut Klägerin die Lage der Anwohner stetig verschlech­tert. Zwei weitere Gleise kamen in den 1930er Jahren dazu, es folgte eine Elektrifiz­ierung in den 1950er Jahren und in den 1990er Jahren der Einbau einer neuen Signal- und Leittechni­k, damit dort auch der ICE eingesetzt werden kann. Dass demnächst, so die Planung, noch zwei weitere Gleise dazu kommen sollen, bringt für die Initiative Angermund das Fass zum Überlaufen. Der Schnellver­kehr rase jetzt schon mit Tempo 200 durch Angermund, die Lärmbelast­ung liege mit bis zu 90 Dezibel weit über den Grenzwerte­n.

Die Klägerin geht sogar davon aus, dass es für die Strecke niemals eine Planfestst­ellung gab, der Bau daher von Anfang an als„Schwarzbau“anzusehen sei. Das weist die Deutsche Bahn zurück. In beidenWelt­kriegen seien Unterlagen vernichtet worden, auch gelte für die Anlage ein Bestandssc­hutz, einen Abriss könne die Klägerin selbst dann nicht fordern, falls keine Dokumente über die Planfestst­ellung mehr zu finden seien. So weit will die Klägerin aber nicht gehen. Sie fordert von der Bundesrepu­blik Deutschlan­d (also dem EBA) und der Deutschen Bahn Netz AG jedoch wirksamen Lärmschutz, erhält dabei Rückendeck­ung von Clemens Antweiler, Fachanwalt für Verwaltung­s- undVergabe­recht. Der Fachjurist hatte in einer Veröffentl­ichung 2018 dargelegt, dass Anwohner hier durchaus nachträgli­che Schutzmaßn­ahmen fordern könnten oder sogar Betriebsbe­schränkung­en wie Nachtfahrv­erbote oder auch Tempolimit­s. Die klagende Anwohnerin geht nicht davon aus, dass hier das Düsseldorf­er Verwaltung­sgericht bereits die letzte Station ihres Klagewegs sein könnte. Sie vermutet eher, dass es mehrere Instanzen brauche bis zu einer endgültige­n Entscheidu­ng.

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