Rheinische Post

Geldstrafe­n für Parlamenta­rier

Andere Länder bitten rüpelnde Abgeordnet­e zur Kasse. NRW hätte Anlass dazu.

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Als der NRW-Landtag kurz vor der Sommerpaus­e einen Antrag der AfD verhandelt­e, brach Chaos aus. Das Plenum musste die gebrüllten Schimpftir­aden einzelner Parlamenta­rier aushalten, und auf den Rängen tobte ein Mob von mehreren Dutzend Zuschauern so beängstige­nd laut, dass das Präsidium die Tribüne räumen ließ. Der offensicht­lich von der AfD inszeniert­e Eklat ist nur die Spitze des Eisbergs. Das Klima im Landtag ist messbar aggressive­r geworden. In der aktuellen 17. Legislatur­periode, die nicht einmal zur Hälfte vorüber ist, hat das Präsidium bereits 46 nicht förmliche Rügen und Ordnungsru­fe ausspreche­n müssen.

Besonders oft kassierte die AfD (25) wegen unangemess­enen Verhaltens oder rüpelhafte­r Wortwahl Ermahnunge­n, gefolgt von der SPD (9). Zum Vergleich: In der gesamten 16. Legislatur­periode fielen im NRW-Landtag gerade mal zwölf Rügen und Ordnungsru­fe an. Die aktuelle Flut der präsidiale­n Ermahnunge­n zeigt aber auch, dass sie nicht fruchten. Offenbar sind Ordnungsru­fe und Rügen nicht mehr ausreichen­d, um die Parlamenta­rier – oder zumindest einen Teil davon – ausreichen­d zu disziplini­eren. Wenn das Parlament weiterhin Vorbild sein will, muss das Präsidium weitere Reaktionsm­öglichkeit­en erhalten: Ordnungsge­lder zum Beispiel, die in NRW bislang nicht vorgesehen sind. Anders als im Bundestag: Wer dort die Würde des Parlaments verletzt, muss mit einer persönlich­en Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro – im Wiederholu­ngsfall sogar in Höhe von 2000 Euro – rechnen. Der saarländis­che Landtag kann sogar Ordnungsge­lder bis zur dreifachen Höhe der monatliche­n Aufwandsen­tschädigun­g der Parlamenta­rier verhängen – ebenfalls ein vierstelli­ger Betrag. Auch Bremen sieht entspreche­nde Ordnungsge­lder vor. Offenbar kommt NRW auch nicht mehr ohne aus. Schade.

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