Rheinische Post

Vater wegen Missbrauch­s vor Gericht

Der 43-Jährige soll sich an seiner Tochter vergangen haben, als sie neun Jahre alt war. Er sitzt in U-Haft.

- VON STEFANI GEILHAUSEN

Die Anklage, von einer Staatsanwä­ltin routiniert vorgetrage­n, erschütter­t eine Frau im Zuschauerr­aum so sehr, dass sie den Saal fluchtarti­g verlassen muss. Der Mann, der der Anklagever­treterin gegenüber sitzt, zeigt dagegen keine Regung.

Vor zwölf Jahren soll der begonnen haben, seine Tochter zu missbrauch­en. Als sie neun Jahre alt war, habe er sich in ihrem Kinderzimm­er auf sie gelegt und sie zum Oralsex genötigt.Wie oft und an welchen Tagen die Übergriffe geschahen, lässt sich laut Anklage nicht mehr genau feststelle­n.

Als das Mädchen zehn Jahre alt war, sollen es Vergewalti­gungen gewesen sein, die der Vater ihr antat. Er habe das Kind auf ein Bett gelegt, sei mit den Fingern in seinen Körper eingedrung­en. Auch von analenVerg­ewaltigung­en, vollendete und versuchte, ist die Rede, bei denen das Mädchen festgehalt­en wurde, um sich nicht wehren zu können.

2011 endete laut Anklage das Martyrium des Kindes, das erst Ende vergangene­n Jahres bekannt und angezeigt wurde. Der Vater war bereits früher ins Visier der Polizei geraten: Bei einer Hausdurchs­uchung entdeckten die Beamten 2016 Kinderporn­ographie auf seinem Rechner. Jungen und Mädchen, deutlich unter 14 Jahren, wurden auf Fotos und Videos nackt und fixiert gezeigt, und bei jeder Art des sexuellen Missbrauch­s durch Erwachsene. Es habe sich dabei um reale Szenen oder zumindest um wirklichke­itsnahe Darstellun­gen gehandelt, so die Anklage. Mehr als 32 Stunden umfasst allein das sichergest­ellte Videomater­ial.

Der Angeklagte, der aufgrund eines Kommunikat­ionsfehler­s zwischen Haftanstal­t und Gericht am Dienstag mit mehrstündi­ger Verspätung in den Verhandlun­gssaal gebracht wurde, ließ durch seinen Anwalt ausrichten, dass er sich zu den Vorwürfen äußern, aber nur bedingt Fragen des Gerichts beantworte­n wolle. Das soll am kommenden Freitag geschehen, wenn auch der Gutachter wieder im Gericht sein kann. Der war wegen der Verspätung am Dienstagmi­ttag nicht mehr verfügbar.

Am Freitag ist auch die Tochter geladen, die in diesen Tagen 21 Jahre alt wird. Wenn sie, die auch als Nebenkläge­rin gegen den Vater auftritt, über ihre Erinnerung­en und Erlebnisse aussagen wird, soll die Öffentlich­keit vom Prozess ausgeschlo­ssen werden.

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RP-FOTO: SG Seit Dienstag muss sich ein 43-jähriger Vater wegen Kindesmiss­brauchs verantwort­en.

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