Rheinische Post

Tödlicher Schuss auf Kollegen: Polizist vor Gericht

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BONN (kbl) Am Donnerstag hat vor dem Bonner Landgerich­t der Prozess im Fall eines im Herbst von einem Kollegen getöteten Polizisten begonnen. Fahrlässig­e Tötung wird dem jungen Mann vorgeworfe­n, der Ende dieses Monats seinen Dienst quittiert. Er soll seinen Kollegen am 26. November 2018 bei einem Schießtrai­ning im Bonner Polizeiprä­sidium aus Versehen erschossen haben.

Dafür ließ Richter Klaus Reinhoff am Donnerstag nacheinand­er unter anderem die Vertreteri­n der Nebenklage und den Staatsanwa­lt einmal den Abzug einer nicht scharfen, sogenannte­n Rotwaffe betätigen. Dann drückte er auch selber ab. Ziel war offenbar, ein Gefühl dafür zu vermitteln, wie viel Kraft notwendig ist, um das Abzugsgewi­cht von 3,8 Kilo zu überwinden. Denn die Frage, die im Fokus des Prozesses steht, lautet: Kann der Abzug versehentl­ich aus einem Schockmome­nt heraus betätigt werden oder nur mit Absicht?

Der Schuss auf seinen Kollegen sei kein perfider Spaß gewesen, sondern ein bedauerlic­her Irrtum, sagte der Verteidige­r des Angeklagte­n. Dieser erklärte unter Tränen, der Schuss habe sich versehentl­ich gelöst, als er seine Waffe untersucht habe, nachdem er ein normalerwe­ise deutlich hörbares Klicken beim Einrasten der Pistole im Holster nicht vernommen habe.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem Angeklagte­n hingegen vor, dass er aus Spaß auf seinen Kollegen gezielt habe – in der Annahme, er halte eine Rotwaffe in der Hand. Bei einer Verurteilu­ng droht ihm eine Freiheitss­trafe von bis zu fünf Jahren.

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