Tödlicher Schuss auf Kollegen: Polizist vor Gericht
BONN (kbl) Am Donnerstag hat vor dem Bonner Landgericht der Prozess im Fall eines im Herbst von einem Kollegen getöteten Polizisten begonnen. Fahrlässige Tötung wird dem jungen Mann vorgeworfen, der Ende dieses Monats seinen Dienst quittiert. Er soll seinen Kollegen am 26. November 2018 bei einem Schießtraining im Bonner Polizeipräsidium aus Versehen erschossen haben.
Dafür ließ Richter Klaus Reinhoff am Donnerstag nacheinander unter anderem die Vertreterin der Nebenklage und den Staatsanwalt einmal den Abzug einer nicht scharfen, sogenannten Rotwaffe betätigen. Dann drückte er auch selber ab. Ziel war offenbar, ein Gefühl dafür zu vermitteln, wie viel Kraft notwendig ist, um das Abzugsgewicht von 3,8 Kilo zu überwinden. Denn die Frage, die im Fokus des Prozesses steht, lautet: Kann der Abzug versehentlich aus einem Schockmoment heraus betätigt werden oder nur mit Absicht?
Der Schuss auf seinen Kollegen sei kein perfider Spaß gewesen, sondern ein bedauerlicher Irrtum, sagte der Verteidiger des Angeklagten. Dieser erklärte unter Tränen, der Schuss habe sich versehentlich gelöst, als er seine Waffe untersucht habe, nachdem er ein normalerweise deutlich hörbares Klicken beim Einrasten der Pistole im Holster nicht vernommen habe.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten hingegen vor, dass er aus Spaß auf seinen Kollegen gezielt habe – in der Annahme, er halte eine Rotwaffe in der Hand. Bei einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.