Regierung will Anlegerschutz verbessern
Der graue Kapitalmarkt soll noch schärfer reguliert werden. Die Finanzaufsicht Bafin bekommt dazu mehr Kompetenzen.
BERLIN (dpa) Die Bundesregierung will Anleger bei Vermögensanlagen besser schützen und den grauen Kapitalmarkt schärfer regulieren. Die Finanzaufsicht Bafin soll dafür mehr Kompetenzen bei der Überwachung von Finanzprodukten und deren Vertrieb bekommen. Außerdem soll sie Verbraucher noch besser informieren und über Risiken aufklären. Es gehe darum, den Markt transparenter und robuster zu machen, sagte Finanzstaatssekretär Jörg Kukies am Donnerstag in Berlin. „Wir wollen anregen, dass Vermögensanlagen weiter gekauft werden können – aber in einem wesentlich klareren Rahmen.“Ausgangspunkt für das Maßnahmenpaket ist die Insolvenz von P&R, dem führenden Anbieter von Direktinvestments in Seecontainer 2018. Damals hatten mehr als 50.000 Kapitalanleger große Verluste hinnehmen müssen.
Es sei wichtig, dass besonders Privatanleger besser informiert seien, um eigenverantwortliche Anlageentscheidungen zu treffen, teilten das Finanz- und das Verbraucherschutzministerium gemeinsam mit. Dabei solle zugleich die Sicherheit erhöht, als auch eine gewisse Risikobereitschaft honoriert werden, sagte Verbraucherschutz-Staatssekretär Gerd Billen.
Unter anderem sollen sogenannte Blindpool-Konstruktionen verboten werden. Bei solchen Angeboten erfährt der Anleger nicht genau, wofür sein Geld eingesetzt wird. Er kann daher nur schlecht abschätzen, mit welcherWahrscheinlichkeit die versprochene Rendite erzielt werden kann. In der Vergangenheit seien viele Menschen so getäuscht worden, hieß es aus den Ministerien.
Die Finanzaufsichtsbehörde Bafin soll Vermögensanlagen zudem beschränken oder ganz verbieten, wenn diese erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz aufwerfen. Ab 2021 soll die oberste Finanzaufsicht auch die rund 38.000 freien Finanzvermittler in Deutschland kontrollieren. Nur noch laufend beaufsichtigte Vermittler und Finanzinstitute sollenVermögensanlagen verkaufen dürfen. Sie sollen dabei vor allem Privatleute auch bei der Auswahl einer Anlage beraten.Unvollständige Verkaufsprospekte, bei denen einzelne Bedingungen wie etwa die Höhe der Zinszahlungen zunächst fehlen, sind seit Mitte Juli bereits verboten.