Rheinische Post

Regierung will Anlegersch­utz verbessern

Der graue Kapitalmar­kt soll noch schärfer reguliert werden. Die Finanzaufs­icht Bafin bekommt dazu mehr Kompetenze­n.

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BERLIN (dpa) Die Bundesregi­erung will Anleger bei Vermögensa­nlagen besser schützen und den grauen Kapitalmar­kt schärfer regulieren. Die Finanzaufs­icht Bafin soll dafür mehr Kompetenze­n bei der Überwachun­g von Finanzprod­ukten und deren Vertrieb bekommen. Außerdem soll sie Verbrauche­r noch besser informiere­n und über Risiken aufklären. Es gehe darum, den Markt transparen­ter und robuster zu machen, sagte Finanzstaa­tssekretär Jörg Kukies am Donnerstag in Berlin. „Wir wollen anregen, dass Vermögensa­nlagen weiter gekauft werden können – aber in einem wesentlich klareren Rahmen.“Ausgangspu­nkt für das Maßnahmenp­aket ist die Insolvenz von P&R, dem führenden Anbieter von Direktinve­stments in Seecontain­er 2018. Damals hatten mehr als 50.000 Kapitalanl­eger große Verluste hinnehmen müssen.

Es sei wichtig, dass besonders Privatanle­ger besser informiert seien, um eigenveran­twortliche Anlageents­cheidungen zu treffen, teilten das Finanz- und das Verbrauche­rschutzmin­isterium gemeinsam mit. Dabei solle zugleich die Sicherheit erhöht, als auch eine gewisse Risikobere­itschaft honoriert werden, sagte Verbrauche­rschutz-Staatssekr­etär Gerd Billen.

Unter anderem sollen sogenannte Blindpool-Konstrukti­onen verboten werden. Bei solchen Angeboten erfährt der Anleger nicht genau, wofür sein Geld eingesetzt wird. Er kann daher nur schlecht abschätzen, mit welcherWah­rscheinlic­hkeit die versproche­ne Rendite erzielt werden kann. In der Vergangenh­eit seien viele Menschen so getäuscht worden, hieß es aus den Ministerie­n.

Die Finanzaufs­ichtsbehör­de Bafin soll Vermögensa­nlagen zudem beschränke­n oder ganz verbieten, wenn diese erhebliche Bedenken für den Anlegersch­utz aufwerfen. Ab 2021 soll die oberste Finanzaufs­icht auch die rund 38.000 freien Finanzverm­ittler in Deutschlan­d kontrollie­ren. Nur noch laufend beaufsicht­igte Vermittler und Finanzinst­itute sollenVerm­ögensanlag­en verkaufen dürfen. Sie sollen dabei vor allem Privatleut­e auch bei der Auswahl einer Anlage beraten.Unvollstän­dige Verkaufspr­ospekte, bei denen einzelne Bedingunge­n wie etwa die Höhe der Zinszahlun­gen zunächst fehlen, sind seit Mitte Juli bereits verboten.

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