Rheinische Post

Rheinbahnf­ahrer wehrt sich gegen Geldstrafe

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Als Bauernopfe­r sah sich ein Rheinbahnf­ahrer (35) vor dem Amtsgerich­t und hat seine Firmen-Kollegen dafür scharf kritisiert. Nachdem ein anderer Zug an einem Juniabend 2018 im U-Bahn-Tunnel an der Heinrich-Heine-Allee wegen eines Defekts liegen geblieben war, ist der Angeklagte mit seiner Linie U75 auf das Stauende aufgefahre­n, ein weiblicher Passagier wurde dabei leicht am Knie verletzt.

Dafür aber 1000 Euro Strafe zu zahlen wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung der Rheinbahn-Kundin, sah der 35-Jährige nicht ein. Er sei „eigentlich gar nicht der Fahrer“gewesen, da der Verkehr in den U-Bahn-Tunnels computerge­steuert sei – und der sogenannte Stellwerke­r in der Rheinbahn-Zentrale den Fehler begangen habe. Verurteilt wurde der Angeklagte aber trotzdem.

Auf Gleis 3 bestand damals das gefährlich­e Hindernis, weil ein Rheinbahn-Zug aus technische­n Gründen nicht mehr von der Stelle kam. Ein anderer Zug hatte dahinter schon rechtzeiti­g angehalten. Nur der Angeklagte konnte mit seiner Linie U75 von der Steinstraß­e kommend nicht mehr rechtzeiti­g bremsen. Bei dem Auffahrunf­all wurde im vollbesetz­ten Zug nur durch viel Glück lediglich eine Mitfahreri­n verletzt. „Ich sehe die Schuld aber nicht bei mir“, sträubte sich der Angeklagte gegen den Vorwurf. Bei „300 Leuten im Zug“könne er als Fahrer „ja nicht warten, bis alle Passagiere sitzen oder festen Halt haben. Dann müsste man den öffentlich­en Personenna­hverkehr gleich einstellen!“Er konterte die Anklage mit dem Vorwurf, dass sich da „jemand nicht festgehalt­en“habe, obwohl man in Bahnen „mit starkem Bremsen immer rechnen muss“. Auch hätte der damalige Rheinbahn-Kollege in der Leitstelle als „Stellwerke­r“via Computer-Tableau erkennen müssen, dass auf der Strecke ein Hindernis bestand. Dann nämlich hätte man den Angeklagte­n (aus dessen Sicht) nicht in den Tunnel einfahren lassen dürfen. Der Richter senkte die Strafe wegen der geringen Einkünfte des angeklagte­n Familienva­ters und Alleinverd­ieners auf 400 Euro, zahlbar in 25-Euro-Raten. Aus formellen Gründen blieb es aber trotzdem beim Schuldspru­ch wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung. Firmen-Sprecherin Heike Schuster bestätigte auf Anfrage, dass Rheinbahn-Züge in Tunnels computerge­steuert unterwegs sind. Doch hier soll der angeklagte Fahrer laut Staatsanwa­ltschaft damals per Funk die Anweisung erhalten haben, wegen der defekten Bahn im Tunnel auf „manuelle Steuerung/Sichtfahrt“umzuschalt­en. Warum das nicht befolgt wurde, blieb unklar. Für die Rheinbahn scheint die Sachlage geklärt: Das Unternehme­n hat den damaligen Schaden mit 25.000 Euro beziffert und inzwischen Schadenser­satzansprü­che gegen den 35-Jährigen geltend gemacht.

 ?? FOTO: WUK ?? Vor Gericht musste sich ein Fahrer der Rheinbahn verantwort­en, der in einem Tunnel einen Unfall verursacht haben soll.
FOTO: WUK Vor Gericht musste sich ein Fahrer der Rheinbahn verantwort­en, der in einem Tunnel einen Unfall verursacht haben soll.

Newspapers in German

Newspapers from Germany