Rheinbahnfahrer wehrt sich gegen Geldstrafe
Als Bauernopfer sah sich ein Rheinbahnfahrer (35) vor dem Amtsgericht und hat seine Firmen-Kollegen dafür scharf kritisiert. Nachdem ein anderer Zug an einem Juniabend 2018 im U-Bahn-Tunnel an der Heinrich-Heine-Allee wegen eines Defekts liegen geblieben war, ist der Angeklagte mit seiner Linie U75 auf das Stauende aufgefahren, ein weiblicher Passagier wurde dabei leicht am Knie verletzt.
Dafür aber 1000 Euro Strafe zu zahlen wegen fahrlässiger Körperverletzung der Rheinbahn-Kundin, sah der 35-Jährige nicht ein. Er sei „eigentlich gar nicht der Fahrer“gewesen, da der Verkehr in den U-Bahn-Tunnels computergesteuert sei – und der sogenannte Stellwerker in der Rheinbahn-Zentrale den Fehler begangen habe. Verurteilt wurde der Angeklagte aber trotzdem.
Auf Gleis 3 bestand damals das gefährliche Hindernis, weil ein Rheinbahn-Zug aus technischen Gründen nicht mehr von der Stelle kam. Ein anderer Zug hatte dahinter schon rechtzeitig angehalten. Nur der Angeklagte konnte mit seiner Linie U75 von der Steinstraße kommend nicht mehr rechtzeitig bremsen. Bei dem Auffahrunfall wurde im vollbesetzten Zug nur durch viel Glück lediglich eine Mitfahrerin verletzt. „Ich sehe die Schuld aber nicht bei mir“, sträubte sich der Angeklagte gegen den Vorwurf. Bei „300 Leuten im Zug“könne er als Fahrer „ja nicht warten, bis alle Passagiere sitzen oder festen Halt haben. Dann müsste man den öffentlichen Personennahverkehr gleich einstellen!“Er konterte die Anklage mit dem Vorwurf, dass sich da „jemand nicht festgehalten“habe, obwohl man in Bahnen „mit starkem Bremsen immer rechnen muss“. Auch hätte der damalige Rheinbahn-Kollege in der Leitstelle als „Stellwerker“via Computer-Tableau erkennen müssen, dass auf der Strecke ein Hindernis bestand. Dann nämlich hätte man den Angeklagten (aus dessen Sicht) nicht in den Tunnel einfahren lassen dürfen. Der Richter senkte die Strafe wegen der geringen Einkünfte des angeklagten Familienvaters und Alleinverdieners auf 400 Euro, zahlbar in 25-Euro-Raten. Aus formellen Gründen blieb es aber trotzdem beim Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung. Firmen-Sprecherin Heike Schuster bestätigte auf Anfrage, dass Rheinbahn-Züge in Tunnels computergesteuert unterwegs sind. Doch hier soll der angeklagte Fahrer laut Staatsanwaltschaft damals per Funk die Anweisung erhalten haben, wegen der defekten Bahn im Tunnel auf „manuelle Steuerung/Sichtfahrt“umzuschalten. Warum das nicht befolgt wurde, blieb unklar. Für die Rheinbahn scheint die Sachlage geklärt: Das Unternehmen hat den damaligen Schaden mit 25.000 Euro beziffert und inzwischen Schadensersatzansprüche gegen den 35-Jährigen geltend gemacht.