Rheinische Post

Debatte um Wohnungsba­u auf Kleingarte­nflächen

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DÜSSELDORF (dpa) Angesichts der Wohnungsno­t in vielen Großstädte­n steigt der Druck auf Kleingärte­n. Die kommunalen Spitzenver­bände in Nordrhein-Westfalen lehnen allgemeine Garantien für den Erhalt von Schrebergä­rten ab. Überlegung­en, aus bisherigen Kleingarte­nflächen Bauland zu gewinnen, sollten aber „nur in Ausnahmefä­llen und nach sorgfältig­er Abwägung erfolgen“, heißt es in einer Stellungna­hme für eine Expertenan­hörung zur Zukunft der Kleingärte­n am Mittwoch im Landtag.

Die Forderung der SPD, Kleingärte­n bei der Planung neuer Wohngebiet­e als unverzicht­baren Bestandtei­l zu berücksich­tigen, weisen die Verbände zurück. Die Kommunen dürften durch „zu konkrete Vorfestleg­ungen“in ihrer Planungsho­heit nicht beschränkt werden. Auch die Idee des dauerhafte­n Wohnens im eigenen Schreberga­rten, was bisher verboten ist, kommt für die Spitzenver­bände als Maßnahme gegen den Wohnungsma­ngel in Großstädte­n nicht in Frage.

In einer Studie zur Entwicklun­g der Kleingärte­n in Deutschlan­d kommt das Berliner Institut für Stadtplanu­ng und Sozialfors­chung W+P GmbH zu dem Schluss, dass es trotz steigenden Drucks auf Kleingarte­nflächen bisher zu keinen nennenswer­ten Bestandsre­duzierunge­n durch Flächenumw­idmungen gekommen sei.

Nach Ansicht der Gartenamts­leiterkonf­erenz sollten Kleingärte­n dort baurechtli­ch als dauerhafte Anlagen ausgewiese­n werden, wo andere schützende Rechtsposi­tionen nicht ausreichte­n. Sowohl die Studie als auch Verbände empfehlen, dass sich Schrebergä­rten zu öffentlich zugänglich­en „Kleingarte­nparks“entwickeln.

Sie sollten keine oder wenig Zäune haben, dafür Spielplätz­e, einladende Eingangsbe­reiche, Gastronomi­e und Lehrpfade. Positive Beispiele für eine Öffnung seien etwa die Kleingarte­nanlage „Glück auf“in Dortmund oder „Martini“in Münster. Galt der Schreberga­rten früher als spießig, so ist nach Ansicht der Studienaut­oren jetzt ein Imagewande­l spürbar.

In NRW gibt es insgesamt rund 1600 Kleingarte­nanlagen mit etwa 118.000 Parzellen. NRW ist das einzige Bundesland, in dem die Förderung des Kleingarte­nwesens in der Landesverf­assung verankert ist.

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