Sechs Meter hohe Lärmschutzwände für den Norden
Die Bahn hat die Planungen für einen weiteren Teilabschnitt des Rhein-Ruhr-Express vorgestellt. Die Bürger können sich nun dazu äußern.
LICHTENBROICH/KALKUM (brab) Die DB Netz AG hat die Planungen für die rund 4,5 Kilometer lange Trasse des Rhein-Ruhr-Express (RRX) zwischen dem Düsseldorfer Flughafen und Kalkum bei einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Mehr als 40 Bürger nutzten die Gelegenheit, zu dem Projekt Fragen zu stellen und Anregungen vorzutragen.
Im Gegensatz zu anderen Teilabschnitten sind diesmal nur vergleichsweise wenige Eingriffe notwendig, um die Trasse von vier auf sechs Gleise auszubauen. Um den RRX unter der Flughafenlandebahn durchzuführen, sind bereits zwei freie Röhren vorhanden. Am Flughafenbahnhof steht ausreichend Platz zurVerfügung, um einen neuen, 220 Meter langen Bahnsteig zu bauen. Auch an der Kalkumer Schlossallee ist genügend Platz vorhanden, um die beiden zusätzlichen Gleise unter der bestehenden Brücke zu verlegen. Lediglich die Brücke an der Lünen’schen Gasse muss aus statischen Gründen abgerissen und neu gebaut werden. Zudem ist im Bereich des ehemaligen Kalkumer Bahnhofs der Neubau eines Kreuzungsbauwerks geplant, da bis Duisburg ein Gleiswechsel stattfinden muss.
Entlang der Strecke sind sechs Meter hohe Schallschutzwände geplant. Diese werden in Lichtenbroich östlich der Gleise eine Länge von 915 Metern und in Kalkum westlich der Gleise eine Länge von 650 Metern haben. Direkt an der Bahnlinie in Lichtenbroich wird zudem der passive Lärmschutz, also beispielsweise der Einbau von Schallschutzfenstern, geprüft. Zudem wird als weitere aktive Schallschutzmaßnahme das „Besonders überwachte Gleis“(BüG) auf einer Länge von 1800 Metern eingesetzt. Dort wird regelmäßig von einem Schallmesszug der Zustand der Schienen überprüft. Sie werden bei Bedarf geschliffen. Bis zum 1. Oktober liegen die Pläne im Amt für Verkehrsmanagement, Auf’m Hennekamp 45, aus. Sie werden auch veröffentlicht unter www.evit-net.de/RRX_PfA_30a. Die Bürger haben bis 15. Oktober die Möglichkeit, Einwendungen und Stellungnahmen abzugeben.