Politik sorgt sich um Vorgärten im Stadtbezirk 8
STADTBEZIRK 8 (nika) Kieselsteine, kleine oder große Platten oder einfach betoniert: Die einen wollen es sich leicht machen mit ihrem Vorgarten, andere nutzen die Fläche als Stellplatz für den Pkw, und wieder andere sprechen von Gärten des Grauens. Immer mehr Hausbesitzer verzichten auf Pflanzen und Grün vor ihrer Tür – auch im Stadtbezirk 8. Deshalb hatten Grüne und CDU auch eine Anfrage zum Schutz naturnaher Lebensräume gestellt. Das Bündnis im Eller Rathaus wollte unter anderem wissen, ob es für Eller, Lierenfeld, Vennhausen und Unterbach eine gültige Vorgartensatzung gibt, also Vorgaben zur Gestaltung von Vorgärten, und ob es seit 2014 Kontrollen oder Bußgeldverfahren gegeben hat zum Schutz naturnaher Flächen. Außerdem fragen CDU und Grüne, ob es Möglichkeiten zur Verbesserung des naturnahen Vorgartenschutzes gibt und ob eine stadtbezirkbezogene Satzung sinnvoll ist. Wie die Stadt mitteilt, gibt es in Düsseldorf seit dem 17. Oktober 1978 eine Satzung, die für das gesamte Stadtgebiet gilt. „Das bleibt sie so lange, bis sie förmlich vom Rat aufgehoben wird“, sagt die Verwaltung, die darauf hinweist, dass sie frühzeitig begonnen hat, gärtnerische Gestaltungsvorgaben rechtsverbindlich in ihre Bebauungspläne aufzunehmen.
Sollte ein Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, muss sich der Eigentümer an den Begrünungsgrundsatz halten.„Demnach sind die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen grundsätzlich wasseraufnahmefähig zu belassen und zu begrünen oder zu bepflanzen“, sagt die Verwaltung klar. Das Fachamt schreite dann ein, wennVerstöße bekannt werden. Flächendeckende Kontrollen würde es nicht geben, hieß es hierzu.