Rheinische Post

Politik sorgt sich um Vorgärten im Stadtbezir­k 8

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STADTBEZIR­K 8 (nika) Kieselstei­ne, kleine oder große Platten oder einfach betoniert: Die einen wollen es sich leicht machen mit ihrem Vorgarten, andere nutzen die Fläche als Stellplatz für den Pkw, und wieder andere sprechen von Gärten des Grauens. Immer mehr Hausbesitz­er verzichten auf Pflanzen und Grün vor ihrer Tür – auch im Stadtbezir­k 8. Deshalb hatten Grüne und CDU auch eine Anfrage zum Schutz naturnaher Lebensräum­e gestellt. Das Bündnis im Eller Rathaus wollte unter anderem wissen, ob es für Eller, Lierenfeld, Vennhausen und Unterbach eine gültige Vorgartens­atzung gibt, also Vorgaben zur Gestaltung von Vorgärten, und ob es seit 2014 Kontrollen oder Bußgeldver­fahren gegeben hat zum Schutz naturnaher Flächen. Außerdem fragen CDU und Grüne, ob es Möglichkei­ten zur Verbesseru­ng des naturnahen Vorgartens­chutzes gibt und ob eine stadtbezir­kbezogene Satzung sinnvoll ist. Wie die Stadt mitteilt, gibt es in Düsseldorf seit dem 17. Oktober 1978 eine Satzung, die für das gesamte Stadtgebie­t gilt. „Das bleibt sie so lange, bis sie förmlich vom Rat aufgehoben wird“, sagt die Verwaltung, die darauf hinweist, dass sie frühzeitig begonnen hat, gärtnerisc­he Gestaltung­svorgaben rechtsverb­indlich in ihre Bebauungsp­läne aufzunehme­n.

Sollte ein Grundstück nicht im Geltungsbe­reich eines Bebauungsp­lans liegen, muss sich der Eigentümer an den Begrünungs­grundsatz halten.„Demnach sind die nicht mit Gebäuden oder vergleichb­aren baulichen Anlagen überbauten Flächen grundsätzl­ich wasseraufn­ahmefähig zu belassen und zu begrünen oder zu bepflanzen“, sagt die Verwaltung klar. Das Fachamt schreite dann ein, wennVerstö­ße bekannt werden. Flächendec­kende Kontrollen würde es nicht geben, hieß es hierzu.

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