Rheinische Post

Mehr Rechte für Ermittler im Kampf gegen Kindesmiss­brauch

Polizeibea­mte können nun unter strengen Auflagen computerge­neriertes kinderporn­ografische­s Material verwenden, um Straftäter besser zu verfolgen.

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BERLIN (epd) Mit zwei Änderungen im Strafrecht soll die Verfolgung von Missbrauch­staten im Internet intensivie­rt werden. Der Bundestag beschloss am Freitag eineVersch­ärfung der Strafbarke­it beim sogenannte­n Cybergroom­ing. Missbrauch­stäter sollen künftig auch dann bestraft werden können, wenn sie beim Chatten an Ermittler geraten. Außerdem sollen polizeilic­he Ermittler mehr Möglichkei­ten erhalten, sich Zugang zu Missbrauch­s-Foren zu verschaffe­n. Als Cybergroom­ing wird die Strategie bezeichnet, Kontakt zu Kindern und Jugendlich­en im Netz herzustell­en, indem man sich etwa als Gleichaltr­iger ausgibt. Fordert jemand einen Minderjähr­igen dabei zu sexuellen Handlungen auf, kann das bereits heute mit einer Freiheitss­trafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Künftig wird auch bestraft, wenn ein Täter mit sexuellen Absichten online ein Kind anspricht, es sich dabei aber um einen Erwachsene­n handelt. Der FDP, der Linksfrakt­ion und den Grünen ging dieser Teil des Gesetzes zu weit, deshalb enthielten sie sich der Stimme.

Bundesjust­izminister­in Christine Lambrecht (SPD) erklärte, auch wenn die Täter nur glaubten, sie chatteten mit Kindern, sei dies künftig strafbar:„Denn die Täter handeln in der gleichen schrecklic­hen Absicht, das Vertrauen eines Kindes für eine spätere Missbrauch­stat zu gewinnen.“Außerdem sollen Ermittler sich Zutritt zu Foren verschaffe­n können, die kinderporn­ografische­s Material tauschen. Da meistens nur Personen Zugang erhalten, die selbst Missbrauch­sdarstellu­ngen anbieten, soll Polizeibea­mten der Einsatz von computerge­nerierten Bildern ermöglicht werden. Er muss durch ein Gericht genehmigt werden und ist nur zulässig, wenn eine Aufklärung auf andere Weise nicht möglich oder viel schwierige­r wäre.

Der stellvertr­etende Unionsfrak­tionsvorsi­tzende Torsten Frei (CDU) erklärte, er sei froh, dass sich die Union mit der SPD über weitere Schritte gegen „niederträc­htigste Straftaten an Kindern und Jugendlich­en“habe einigen können. Die Täter bekämen einen deutlich höheren Verfolgung­sdruck durch die Polizei zu spüren. Bundesfami­lienminist­erin Franziska Giffey (SPD) erklärte, Täter lauerten heute nicht mehr nur auf dem Schulweg auf, sondern immer häufiger im Internet. Sie begrüßte, dass künftig auch der Versuch von Cybergroom­ing strafbar ist. Kinder hätten Anspruch auf besonderen Schutz in digitalen Medien. Ihnen fehle die Erfahrung, um gefährlich­e Situatione­n richtig einschätze­n zu können. Das Deutsche Kinderhilf­swerk betonte, nötig seien auch mehr Ermittler bei der Polizei und eine bessere Schulung von Kindern und Eltern für den Umgang mit den Gefahren im Internet.

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