Mehr Rechte für Ermittler im Kampf gegen Kindesmissbrauch
Polizeibeamte können nun unter strengen Auflagen computergeneriertes kinderpornografisches Material verwenden, um Straftäter besser zu verfolgen.
BERLIN (epd) Mit zwei Änderungen im Strafrecht soll die Verfolgung von Missbrauchstaten im Internet intensiviert werden. Der Bundestag beschloss am Freitag eineVerschärfung der Strafbarkeit beim sogenannten Cybergrooming. Missbrauchstäter sollen künftig auch dann bestraft werden können, wenn sie beim Chatten an Ermittler geraten. Außerdem sollen polizeiliche Ermittler mehr Möglichkeiten erhalten, sich Zugang zu Missbrauchs-Foren zu verschaffen. Als Cybergrooming wird die Strategie bezeichnet, Kontakt zu Kindern und Jugendlichen im Netz herzustellen, indem man sich etwa als Gleichaltriger ausgibt. Fordert jemand einen Minderjährigen dabei zu sexuellen Handlungen auf, kann das bereits heute mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Künftig wird auch bestraft, wenn ein Täter mit sexuellen Absichten online ein Kind anspricht, es sich dabei aber um einen Erwachsenen handelt. Der FDP, der Linksfraktion und den Grünen ging dieser Teil des Gesetzes zu weit, deshalb enthielten sie sich der Stimme.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, auch wenn die Täter nur glaubten, sie chatteten mit Kindern, sei dies künftig strafbar:„Denn die Täter handeln in der gleichen schrecklichen Absicht, das Vertrauen eines Kindes für eine spätere Missbrauchstat zu gewinnen.“Außerdem sollen Ermittler sich Zutritt zu Foren verschaffen können, die kinderpornografisches Material tauschen. Da meistens nur Personen Zugang erhalten, die selbst Missbrauchsdarstellungen anbieten, soll Polizeibeamten der Einsatz von computergenerierten Bildern ermöglicht werden. Er muss durch ein Gericht genehmigt werden und ist nur zulässig, wenn eine Aufklärung auf andere Weise nicht möglich oder viel schwieriger wäre.
Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Torsten Frei (CDU) erklärte, er sei froh, dass sich die Union mit der SPD über weitere Schritte gegen „niederträchtigste Straftaten an Kindern und Jugendlichen“habe einigen können. Die Täter bekämen einen deutlich höheren Verfolgungsdruck durch die Polizei zu spüren. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) erklärte, Täter lauerten heute nicht mehr nur auf dem Schulweg auf, sondern immer häufiger im Internet. Sie begrüßte, dass künftig auch der Versuch von Cybergrooming strafbar ist. Kinder hätten Anspruch auf besonderen Schutz in digitalen Medien. Ihnen fehle die Erfahrung, um gefährliche Situationen richtig einschätzen zu können. Das Deutsche Kinderhilfswerk betonte, nötig seien auch mehr Ermittler bei der Polizei und eine bessere Schulung von Kindern und Eltern für den Umgang mit den Gefahren im Internet.