Rheinische Post

Mitarbeite­r fotografie­ren Nacktkalen­der der Chefin ab

- VON CLAUDIA HAUSER

KÖLN Sie waren gute Arbeitskol­legen, heute reden sie keinWort mehr miteinande­r. Drei 23, 25 und 28 Jahre alte Männer müssen sich vor dem Kölner Amtsgerich­t verantwort­en, weil sie im Sommer 2018 Nacktfotos ihrer ehemaligen Chefin erst an sich und dann in Umlauf gebracht haben sollen. Sie arbeiteten damals alle als Rettungshe­lfer und Sanitäter bei einer Kölner Hilfs- und Wohlfahrts­organisati­on.

Ihre Teamleiter­in war mit einem ihrer Kollegen fest liiert, jedenfalls hatte sie ihm einen Kalender mit erotischen Fotos von sich geschenkt – den der Mann in seinem Spind verschloss­en hatte. Mit einem Dietrich brach einer der Angeklagte­n das Spind-Schloss auf, die Männer schauten sich die Fotos an, und Tim K. (Name geändert) soll jedes der zwölf Kalenderbl­ätter mit seinem Handy abfotograf­iert haben. An mindestens zwei weitere Kollegen soll er die Bilder dann weitergele­itet haben. Nach anfänglich­em Leugnen legt K. ein Geständnis ab.

Ihre ehemalige Chefin nimmt kurz vor Ende des Prozesses weinend, zitternd und mit gerötetenW­angen im Saal Platz – aussagen muss sie nicht mehr, für die Amtsrichte­rin ist der Fall klar. Aber die Angeklagte­n wollen ihr gern noch etwas sagen. Nacheinand­er stehen sie auf, schauen die blonde, zierliche Frau an und entschuldi­gen sich. „Es tut mir aufrichtig leid“, sagt auch Tim K. Doch seine Ex-Chefin will davon nichts hören. „Das nehme ich Ihnen nicht ab“, sagt sie. Bis zuletzt habe er ihr versichert, mit der Sache nichts zu tun zu haben.

Die Richterin verurteilt Tim K., der keine Vorstrafen hat, wegen der

Verletzung des höchstpers­önlichen Lebensbere­ichs zu einer Geldstrafe von 2400 Euro. Für die Frau war es nicht nur peinlich, die Sache hatte auch für sie schwere Folgen: Nach dem Wirbel um die Nacktbilde­r legte ihr Vorgesetzt­er ihr nahe, sich einen anderen Job zu suchen.

Die beiden anderen Angeklagte­n hatten sich reumütig gezeigt. Gegen Zahlung von je 750 Euro wurde das Verfahren gegen sie eingestell­t.

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