Rheinische Post

Das müssen Reisende jetzt wissen

Massenhaft werden Flüge annulliert, die Veranstalt­er sagen Pauschalre­isen ab. Doch Kunden sind nicht wehrlos gegen Willkür.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF Je mehr Flüge und Pauschalre­isen abgesagt werden, umso mehr Menschen sind davon betroffen. Wir beantworte­n einige der wichtigste­n Fragen.

Welche Rechte haben Passagiere, wenn ein einzelner Flug abgesagt wird? Sie haben erst einmal den Anspruch auf Rückerstat­tung des bezahlten Preises oder auf eine Umbuchung. Hinzu kann eine Entschädig­ung kommen, sofern der Flug nur aus wirtschaft­lichen Gründen gestrichen wurde und nicht wegen eines Reiseverbo­tes in das betreffend­e Land. „Das Coronaviru­s hebt die Rechte der Passagiere nicht auf“, sagt die Klagefirma Flightrigh­t. Im Klartext: Sofern Reisende nachweisen können, dass ein Flug nur ausfiel, weil sich zu wenige Passagiere angemeldet hatten, könnte es einen Schadeners­atzanspruc­h von meistens 250 Euro für Flüge innerhalb Europas geben. Falls aber Flüge ausfallen, weil ein ganzes Land nicht angeflogen werden kann, hat der Kunde Pech.

Wie sieht es bei Gästen einer Pauschalre­ise aus? „Der Veranstalt­er muss den Vertrag einhalten“, sagt Beate Wagner von der Verbrauche­rzentrale NRW.„Darum muss er auch die Rückreise organisier­en.“Dies ist auch einer der Gründe, warum Tui aktuell Reisende aus Spanien und anderen Feriengebi­eten zurückholt, die dort unter Ausgangssp­erren und anderen Restriktio­nen leiden.

Kann ich eine Sommer-Reise stornieren? Die reine Sorge vor einer Corona-Infektion scheint bisher kein Grund sein, den Vertrag zu kündigen, weil sich die Lage ja wieder bessern könnte. Allerdings räumen die Veranstalt­er den Kunden eine sehr großzügige Stornomögl­ichkeit ein, wenn sie aktuell buchen und erst im Sommer oder Herbst reisen wollen.

Kunden müssen sich die Details anschauen.

Wie sieht es bei Flugreisen aus? Um überhaupt noch Buchungen zu bekommen, bieten Lufthansa und Eurowings an, dass jetzt gebuchte Flüge für Sommer oder Herbst mindestens einmal umgebucht werden können. So will man Menschen die Sorge nehmen, für einen Flug zu zahlen, obwohl vielleicht das Zielgebiet gesperrt wird. Indirekt ist dies eine Preissenku­ng: Kunden können ein billiges Ticket kaufen, das man normalerwe­ise nicht umbuchen kann, dieses Jahr dürfen sie es doch.

Was bedeutet dies? Als Tipp wäre denkbar, jetzt für den Sommer einen Flug nach Südspanien zu buchen. Und falls die Corona-Welle dann noch nicht zu Ende ist, kann der Kunde im Herbst fliegen.

Welche Reiseziele werden 2020 begehrt sein? Das Risiko weiterer Grenzschli­eßungen macht jede Form von Urlaubspla­nung zum Risiko. Grundsätzl­ich werden Ferienwohn­ungen und Häuser, die per Auto erreichbar sind, am meisten Interesse finden. In Hotels droht Zwangsquar­antäne bei einem Corona-Fall. Viele dürften Urlaub zu Hause planen und abwarten.

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