Beerdigungen nur noch im kleinsten Kreis erlaubt
In Düsseldorf dürfen nur zehn Trauernde einen Toten zu Grabe tragen. Dormagen verbietet Urnenbestattungen.
DÜSSELDORF Keine öffentlichen Messen, keine Hochzeiten oder Taufen und Beerdigungen nur im engsten Kreis. So kann man die aktuelle Situation der Kirchen zusammenfassen. Doch vor allem für Trauernde, die ohnehin bereits durch den Verlust eines Angehörigen emotional betroffen sind, ist die Situation nicht leicht.
In Düsseldorf gilt, dass maximal zehn Trauernde an einer Beerdigung teilnehmen dürfen. In Köln und Essen sind nur Familienmitglieder ersten Grades zugelassen – also
Partner, Eltern und Kinder eines Verstorbenen – Geschwister oder Enkel beispielsweise nicht. Die Stadt Dormagen untersagte alle Urnenbestattungen; es sei denn, sie finden ohne Angehörige statt. Weil die Verstorbenen ohnehin eingeäschert werden, bestehe bei der Beisetzung kein Zeitdruck, sagte ein Sprecher der Stadt. Die meisten Angehörigen hätten bereitwillig zugestimmt, die Beisetzung zu einem späteren Zeitpunkt durchführen zu lassen. Zudem finden überall die Feiern nun im Freien statt, da die Friedhofskapellen mittlerweile auch geschlossen wurden.
Andreas Düvel ist Bestatter in Düsseldorf. Er musste in den vergangenen Tagen bereits einigen Trauernden erklären, dass nur sehr wenige Verwandte zu den Beerdigungen erscheinen dürfen. „Bislang haben aber alle Betroffenen sehr verständnisvoll reagiert“, sagt er. Vielen Menschen sei bereits klar, dass man sich in Zeiten von Corona auch bei Beerdigungen einschränken muss. Bislang sei es einmal vorgekommen, dass etwas mehr als zehn Personen erschienen seien. „Aber die Menschen kann man nicht einfach nach Hause schicken“, sagt Düvel. In kleineren Gruppen und mit größerem
Abstand voneinander hätten die Betroffenen dann trotzdem Abschied genommen.
Dass Beerdigungen weiterhin stattfinden, hält der Düsseldorfer für sehr wichtig. „Wenn man als Betroffener im Tal der Tränen ist, will man auch endlich wieder Boden unter den Füßen haben“, sagt er. Die Beerdigung des Verstorbenen trage dazu bei.
Eine bundesweit einheitlich geltende Regelung für Beerdigungen gibt es nicht. Die Bistümer in NRW können laut eines Sprechers des Erzbistums Köln in dieser Sache eigenständig entscheiden. „Wobei sie in weiten Teilen an die Vorgaben staatlicher Stellen wie Landesregierungen und kommunaler Behörden gebunden sind und auf diese reagieren“, sagte der Sprecher weiter. Dennoch ist die Anzahl der zulässigen Trauergäste in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich und kann sich täglich verändern: Einige Geistliche empfehlen nicht mehr als 25 Personen, andere halten eine maximale Anzahl von fünf Trauernden für angemessen.
In Jüchen musste am Dienstag das Ordnungsamt zum Friedhof anrücken. Bei einer Trauerfeier hatten sich laut Stadtsprecher Norbert Wolf rund 40 Personen versammelt, um von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen. Seit Dienstag sind in Jüchen jedoch nur noch Beisetzungen mit maximal zehn Personen zulässig. „Da wir uns gerade in der Übergangsphase befinden, wurden die Anwesenden darüber nochmal vor Ort informiert“, sagte der Sprecher. Die Trauernden haben laut Wolf „sehr verständnisvoll“reagiert und seien anschließend in kleinen Gruppen mit genügend Abstand zueinander an das Grab getreten. Laut dem Stadtsprecher seien alle Bestatter über das künftige Vorgehen informiert.