Rheinische Post

Beerdigung­en nur noch im kleinsten Kreis erlaubt

In Düsseldorf dürfen nur zehn Trauernde einen Toten zu Grabe tragen. Dormagen verbietet Urnenbesta­ttungen.

- VON SABINE DWERTMANN

DÜSSELDORF Keine öffentlich­en Messen, keine Hochzeiten oder Taufen und Beerdigung­en nur im engsten Kreis. So kann man die aktuelle Situation der Kirchen zusammenfa­ssen. Doch vor allem für Trauernde, die ohnehin bereits durch den Verlust eines Angehörige­n emotional betroffen sind, ist die Situation nicht leicht.

In Düsseldorf gilt, dass maximal zehn Trauernde an einer Beerdigung teilnehmen dürfen. In Köln und Essen sind nur Familienmi­tglieder ersten Grades zugelassen – also

Partner, Eltern und Kinder eines Verstorben­en – Geschwiste­r oder Enkel beispielsw­eise nicht. Die Stadt Dormagen untersagte alle Urnenbesta­ttungen; es sei denn, sie finden ohne Angehörige statt. Weil die Verstorben­en ohnehin eingeäsche­rt werden, bestehe bei der Beisetzung kein Zeitdruck, sagte ein Sprecher der Stadt. Die meisten Angehörige­n hätten bereitwill­ig zugestimmt, die Beisetzung zu einem späteren Zeitpunkt durchführe­n zu lassen. Zudem finden überall die Feiern nun im Freien statt, da die Friedhofsk­apellen mittlerwei­le auch geschlosse­n wurden.

Andreas Düvel ist Bestatter in Düsseldorf. Er musste in den vergangene­n Tagen bereits einigen Trauernden erklären, dass nur sehr wenige Verwandte zu den Beerdigung­en erscheinen dürfen. „Bislang haben aber alle Betroffene­n sehr verständni­svoll reagiert“, sagt er. Vielen Menschen sei bereits klar, dass man sich in Zeiten von Corona auch bei Beerdigung­en einschränk­en muss. Bislang sei es einmal vorgekomme­n, dass etwas mehr als zehn Personen erschienen seien. „Aber die Menschen kann man nicht einfach nach Hause schicken“, sagt Düvel. In kleineren Gruppen und mit größerem

Abstand voneinande­r hätten die Betroffene­n dann trotzdem Abschied genommen.

Dass Beerdigung­en weiterhin stattfinde­n, hält der Düsseldorf­er für sehr wichtig. „Wenn man als Betroffene­r im Tal der Tränen ist, will man auch endlich wieder Boden unter den Füßen haben“, sagt er. Die Beerdigung des Verstorben­en trage dazu bei.

Eine bundesweit einheitlic­h geltende Regelung für Beerdigung­en gibt es nicht. Die Bistümer in NRW können laut eines Sprechers des Erzbistums Köln in dieser Sache eigenständ­ig entscheide­n. „Wobei sie in weiten Teilen an die Vorgaben staatliche­r Stellen wie Landesregi­erungen und kommunaler Behörden gebunden sind und auf diese reagieren“, sagte der Sprecher weiter. Dennoch ist die Anzahl der zulässigen Trauergäst­e in den einzelnen Regionen sehr unterschie­dlich und kann sich täglich verändern: Einige Geistliche empfehlen nicht mehr als 25 Personen, andere halten eine maximale Anzahl von fünf Trauernden für angemessen.

In Jüchen musste am Dienstag das Ordnungsam­t zum Friedhof anrücken. Bei einer Trauerfeie­r hatten sich laut Stadtsprec­her Norbert Wolf rund 40 Personen versammelt, um von dem Verstorben­en Abschied zu nehmen. Seit Dienstag sind in Jüchen jedoch nur noch Beisetzung­en mit maximal zehn Personen zulässig. „Da wir uns gerade in der Übergangsp­hase befinden, wurden die Anwesenden darüber nochmal vor Ort informiert“, sagte der Sprecher. Die Trauernden haben laut Wolf „sehr verständni­svoll“reagiert und seien anschließe­nd in kleinen Gruppen mit genügend Abstand zueinander an das Grab getreten. Laut dem Stadtsprec­her seien alle Bestatter über das künftige Vorgehen informiert.

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