Rheinische Post

Eishockey-Profi muss Geldstrafe zahlen

Weil er nach einer kurzen Phase der Arbeitslos­igkeit rund zwei Wochen zu spät die Arbeitsage­ntur über einen neuen Job informiert haben soll, hat das Amtsgerich­t gegen den Spieler eine Geldstrafe verhängt.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Als Eishockey-Profi sollte er eigentlich wissen, wie sehr es manchmal aufs Tempo ankommt. Doch genau das hat ein 29-jähriger Puck-Jäger im Sommer 2019 angeblich völlig außer Acht gelassen. Weil er nach einer kurzen Phase der Arbeitslos­igkeit rund zwei Wochen zu spät die Arbeitsage­ntur über einen neuen Job informiert haben soll, hat das Amtsgerich­t gegen den Profi-Spieler jetzt wegen Betruges eine Geldstrafe von 7500 Euro verhängt.

Womöglich hatte der Kufen-Flitzer es damals einfach nur verbummelt, die Arbeitsage­ntur rechtzeiti­g über sein neues Engagement bei einem anderenVer­ein zu informiere­n. Laut den Ermittlung­en jedenfalls soll er erst 14 Tage später die erforderli­chen Infos an die Agentur weiter gereicht haben. In diesem Zeitraum, so der Betrugsvor­wurf gegen ihn, habe der 29-Jährige zu Unrecht weitere Arbeitslos­enunterstü­tzung erhalten, der Schaden soll dadurch bei rund 800 Euro liegen. Schriftlic­h bekam er dafür nun vom Amtsgerich­t Düsseldorf den erwähnten Strafbefeh­l wegen Betruges, wobei das Gericht davon ausgeht, dass der 29-Jährige aktuell etwa 250 Euro pro Tag verdient.

Seine sträfliche Nachlässig­keit gegenüber der Arbeitsage­ntur soll ihn jetzt also ein komplettes Monats-Nettogehal­t von 7500 Euro kosten. Und die angeblich zu Unrecht kassierten 800 Euro müsste er auch noch zurückzahl­en. Ob dieser Strafbefeh­l rechtskräf­tig wird, ist aber noch unklar. Formell hat der Eishockey-Spieler jetzt die Möglichkei­t, gegen diese Verurteilu­ng auf schriftlic­hemWege Einspruch einzulegen.

Dann müsste das Amtsgerich­t den Fall und wohl auch die Höhe der verhängten Strafe in einem öffentlich­en Prozess ganz neu prüfen. Ob und wann es dazu aber kommen könnte, ist gerade im Zusammenha­ng mit den Beschränku­ngen der Justiz wegen der Coronakris­e derzeit nicht absehbar.

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