Eishockey-Profi muss Geldstrafe zahlen
Weil er nach einer kurzen Phase der Arbeitslosigkeit rund zwei Wochen zu spät die Arbeitsagentur über einen neuen Job informiert haben soll, hat das Amtsgericht gegen den Spieler eine Geldstrafe verhängt.
Als Eishockey-Profi sollte er eigentlich wissen, wie sehr es manchmal aufs Tempo ankommt. Doch genau das hat ein 29-jähriger Puck-Jäger im Sommer 2019 angeblich völlig außer Acht gelassen. Weil er nach einer kurzen Phase der Arbeitslosigkeit rund zwei Wochen zu spät die Arbeitsagentur über einen neuen Job informiert haben soll, hat das Amtsgericht gegen den Profi-Spieler jetzt wegen Betruges eine Geldstrafe von 7500 Euro verhängt.
Womöglich hatte der Kufen-Flitzer es damals einfach nur verbummelt, die Arbeitsagentur rechtzeitig über sein neues Engagement bei einem anderenVerein zu informieren. Laut den Ermittlungen jedenfalls soll er erst 14 Tage später die erforderlichen Infos an die Agentur weiter gereicht haben. In diesem Zeitraum, so der Betrugsvorwurf gegen ihn, habe der 29-Jährige zu Unrecht weitere Arbeitslosenunterstützung erhalten, der Schaden soll dadurch bei rund 800 Euro liegen. Schriftlich bekam er dafür nun vom Amtsgericht Düsseldorf den erwähnten Strafbefehl wegen Betruges, wobei das Gericht davon ausgeht, dass der 29-Jährige aktuell etwa 250 Euro pro Tag verdient.
Seine sträfliche Nachlässigkeit gegenüber der Arbeitsagentur soll ihn jetzt also ein komplettes Monats-Nettogehalt von 7500 Euro kosten. Und die angeblich zu Unrecht kassierten 800 Euro müsste er auch noch zurückzahlen. Ob dieser Strafbefehl rechtskräftig wird, ist aber noch unklar. Formell hat der Eishockey-Spieler jetzt die Möglichkeit, gegen diese Verurteilung auf schriftlichemWege Einspruch einzulegen.
Dann müsste das Amtsgericht den Fall und wohl auch die Höhe der verhängten Strafe in einem öffentlichen Prozess ganz neu prüfen. Ob und wann es dazu aber kommen könnte, ist gerade im Zusammenhang mit den Beschränkungen der Justiz wegen der Coronakrise derzeit nicht absehbar.