Rheinische Post

Zahlungspr­obleme: Stadtwerke bieten Hilfe an

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NEUSS (NGZ) Die Stadtwerke Neuss bemühen sich mit einer neu eingericht­eten E-Mail-Adresse um individuel­le Lösungen für Energiekun­den, die akut durch die Corona-Krise in finanziell­e Engpässe geraten sind. Unter zahlungshi­lfe@stadtwerke-neuss.de können sich ab sofort Privatkund­en und Kleinstunt­ernehmen mit Beratungsb­edarf melden. „Es geht vor allem darum, den Kunden, die von dem ab 1. April 2020 wirksam gewordenen Leistungsv­erweigerun­gsrecht Gebrauch machen wollen, Alternativ­en zur Zahlungsau­ssetzung anzubieten“, sagt Stadtwerke-Geschäftsf­ührer Stephan Lommetz.

Nach dem frisch verabschie­deten Gesetz können Privatpers­onen und Kleinstunt­ernehmen zunächst bis zum 30. Juni die Abschlagsz­ahlungen für Strom, Wärme und Gas aussetzen. Privatpers­onen allerdings müssen zum Beispiel Kurzarbeit oder Teilzeit nachweisen, in jedem Fall aber, dass sie aufgrund der Krise bei Fortzahlun­g der Leistung ihren Lebensunte­rhalt nicht mehr bestreiten können. Für Renten- und Leistungsb­ezieher gilt diese neue Regelung nicht. Kleinstunt­ernehmen dürfen nicht mehr als zehn Mitarbeite­r und zwei Millionen Euro Jahresumsa­tz haben und müssen ebenfalls darlegen, dass die Pandemie ursächlich ist für akute Zahlungssc­hwierigkei­ten.

Den Hintergrun­d der Stadtwerke-Initiative erklärt Vertriebsl­eiter Matthias Braun: „Kunden, die jetzt gesetzlich gestützt ihre Energie-Rechnung ruhen lassen, sind letztendli­ch nicht von der Zahlungspf­licht entbunden und haben nach Ablauf der gesetzlich­en Sonderrege­lung, zurzeit also ab 1. Juli 2020, eine Rechnung zu begleichen, die kumuliert alle aufgelaufe­nen Forderunge­n enthält. Wir glauben, dass die zeitliche Verlagerun­g des Problems in vielen Fällen nicht die beste Lösung ist, vielleicht sogar ganz im Gegenteil.“

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