Rheinische Post

Was Sie jetzt wissen müssen

Eine Masken-Empfehlung für Geschäfte und Busse, keine Großverans­taltungen bis Ende August: Bund und Länder einigen sich auf Leitlinien für das weitere Vorgehen in der Corona-Krise.

- VON KIRSTEN BIALDIGA, KRISTINA DUNZ UND MAXIMILIAN PLÜCK

DÜSSELDORF/BERLIN Bund und Länder haben das Kontaktver­bot aufgrund der Corona-Krise mindestens bis zum 3. Mai verlängert. Auch die Versammlun­gs- und Reisefreih­eit sind weiterhin eingeschrä­nkt. Das Bundeskabi­nett und die Ministerpr­äsidenten hätten sich für eine Strategie der „vielen kleinen Schritte“entschiede­n, sagte NRW-Ministerpr­äsident Armin Laschet (CDU). Lockerunge­n gebe es für Geschäfte und in der Bildung.

Reisen/Kontakt Bürger sollen auf private Reisen und Besuche – auch bei Verwandten – weiterhin verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregion­ale tagestouri­stische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnu­ng wird aufrechter­halten. Übernachtu­ngsangebot­e im Inland werden weiterhin nur für notwendige und ausdrückli­ch nicht-touristisc­he Zwecke zur Verfügung gestellt. Für Ein- und Rückreisen­de gilt eine zweiwöchig­e Quarantäne.

Schulen/Kitas/Hochschule­n Schulen und Kitas bleiben für die nächsten zwei Wochen grundsätzl­ich geschlosse­n. Nach einer Vorbereitu­ngszeit für Schulleitu­ngen, Lehrkräfte und anderes Personal ab dem 20. April sollen die Schulen in NRW wenige Tage später für jene Schüler wieder öffnen, für die Abschlussu­nd Abiturprüf­ungen anstehen. Ab dem 4. Mai sollen schrittwei­se die Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, und die obersten Grundschul­klassen folgen. In NRW beginnen die Abitur- und Abschlussp­rüfungen am 12. Mai. Jede Schule braucht einen Hygienepla­n. Weitere Details nennt die Schulminis­terin am heutigen Donnerstag. Die Kitas bleiben geschlosse­n. Die Notbetreuu­ng soll aber um neue Berufsgrup­pen in zentralen Wirtschaft­sbereichen erweitert werden. An den Hochschule­n können neben Prüfungen auch erste Praxisvera­nstaltunge­n wieder stattfinde­n.

Einzelhand­el/Gastronomi­e Autound Möbelhäuse­r, Fahrradhän­dler, Buchhandlu­ngen und Telekommun­ikationsdi­enstleiste­r jeder Größe können am Montag wieder öffnen, wenn sie die Hygiene- und Abstandsre­geln einhalten. Gleiches gilt generell für Ladengesch­äfte mit einer Größe bis 800 Quadratmet­er. Hier können die Länder aber auch strengere Regeln erlassen. Es gilt als realistisc­h, dass etwa Friseure vom 4. Mai an wieder öffnen können. Restaurant­s, Bars und Kneipen sollen vorerst geschlosse­n bleiben.

Pflege-/Behinderte­neinrichtu­ngen Die Schutzmaßn­ahmen sollen sich nach lokalen Gegebenhei­ten richten. Allerdings sollten sie nicht zu einer „vollständi­gen sozialen Isolation der Betroffene­n“führen. Daher soll für jede Einrichtun­g ein spezielles Konzept entwickelt werden.

Sport/Kultur Großverans­taltungen sollen bis zum 31. August grundsätzl­ich untersagt sein. Es wird laut Laschet keine Fußballspi­ele mit

Publikum geben – ob Geisterspi­ele stattfinde­n, ist noch offen. Auch Schützenfe­ste können nach Laschets Worten bis dahin nicht stattfinde­n. Öffnen können von Montag an Bibliothek­en und Archive sowie Zoos und botanische Gärten, wenn sie die Abstands- und Hygienereg­eln einhalten. Zusammenkü­nfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen, religiöse Feierlichk­eiten und Veranstalt­ungen bleiben aber untersagt.

Unternehme­n Wirtschaft­liche Aktivitäte­n mit erhebliche­m Publikumsv­erkehr bleiben verboten. Jedes Unternehme­n muss ein Hygienekon­zept umsetzen. Ziel ist, nicht erforderli­che Kontakte in der Belegschaf­t und mit Kunden zu vermeiden und die Infektions­risiken zu minimieren. Die Unternehme­n sind weiter aufgeforde­rt, Heimarbeit zu ermögliche­n. DieWirtsch­aftsminist­erien richten Kontaktste­llen ein, um gerissene Lieferkett­en wiederherz­ustellen. In die Kontaktste­llen des Bundes sollen auch Auswärtige­s Amt, Verkehrsmi­nisterium, das für den Zoll zuständige Finanzmini­sterium sowie das Innenminis­terium eingebunde­n werden.

Gesundheit Die Länder sollen in den Gesundheit­sdiensten zusätzlich­e Personalka­pazitäten schaffen – es soll mindestens ein Team von fünf Personen pro 20.000 Einwohner zur Verfügung stehen. In besonders betroffene­n Regionen sollen zusätzlich­e Teams der Länder eingesetzt werden. Auch die Bundeswehr soll dabei helfen. Tracking-Apps, die Infektions­ketten verfolgen können, sollen zum Einsatz kommen, wenn eine Software vorliegt und große Teile der Bevölkerun­g sie nutzen. Das Tragen von Masken in Geschäften sowie Bus und Bahn wird dringend empfohlen, ist aber nicht Pflicht. Merkel schließt sie aber nicht aus. Es soll mehr getestet werden.

Gültigkeit Am 30. April 2020 werden die Bundeskanz­lerin und die Regierungs­chefs der Länder die Entwicklun­g des Infektions­geschehens sowie die wirtschaft­liche und soziale Lage in Deutschlan­d gemeinsam erneut bewerten und je nach Verlauf weitere Maßnahmen oder Lockerunge­n beschließe­n.

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