Das fragen sich Schüler und Eltern
Die Schulen sollen ab dem 4. Mai wieder schrittweise öffnen. Doch noch sind viele Fragen nicht geklärt. Sind die Schulen darauf überhaupt vorbereitet? Und was passiert, wenn sich ein Lehrer infiziert?
DÜSSELDORF Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am Mittwoch auf eine allmählicheWiederaufnahme des Schulbetriebs ab dem 4. Mai verständigt. Schon im Laufe der kommendenWoche sollen die Schulen laut NRW-Schulministerium für Schüler öffnen, die demnächst Abschlussprüfungen ablegen. Das gilt Angaben von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) zufolge sowohl für angehende Abiturienten als auch für Schüler, die vor dem mittleren Schulabschluss stehen. Die Prüfungen beginnen wie geplant ab dem 12. Mai. Ab dem 4. Mai sollen schrittweise zunächst die obersten Grundschulklassen und die Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, in die Schulen zurückkehren.
Darf mein Kind aus Angst vor einer möglichen Infektion dem Unterricht weiter fernbleiben?
Nein. Sofern eine Schule nicht von den zuständigen Gesundheitsbehörden geschlossen wurde, besteht Schulpflicht nach Paragraf 43 Absatz 1 Schulgesetz. Sollten Schüler einer Risikogruppe angehören, können sie vom Unterrichtsbesuch freigestellt werden. Das Schulministerium hatte die Schulleitungen bereits in der Frühphase der Corona-Pandemie darauf hingewiesen, dass Eltern die Entscheidung über die Teilnahme am Unterricht zur Vermeidung einer Infektion nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt treffen sollten.
Welche Lehrer müssen unterrichten, welche nicht?
Die Lehrerverbände und -gewerkschaften drängen darauf, dass dies vom Schulministerium geregelt wird. Sie fordern, dass Lehrer, die zu einer Risikogruppe gehören, keiner Präsenzpflicht in der Schule unterliegen dürfen. Allerdings sind diese nicht eindeutig definiert. Das Robert-Koch-Institut etwa sieht das Risiko einer schweren Erkrankung schon ab einem Alter von 50 Jahren steigen. Besonders gefährdet sind demnach ferner Personen mit Vorerkrankungen, Schwangere dagegen ausdrücklich nicht.
Was passiert, wenn sich ein Schüler oder Lehrer infizieren sollte? Diese Frage ist bislang nicht geklärt.
Auch der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bernd Jürgen Schneider, will das gerne von der Landeregierung beantwortet wissen: „Wird lediglich die betroffene Person in Quarantäne geschickt, oder müssen auch die Kontaktpersonen in der Schule zu
Hause bleiben?“Die Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde für die Schulen beantwortete diese Frage auf Nachfrage unserer Redaktion am Mittwoch nicht, sondern verwies auf das Schulministerium. Für Schneider wäre eine Schließung der Schule im Fall eines Infizierten nicht zumutbar. Es sei völlig inakzeptabel, wenn solche Fragen erst in jedem Einzelfall von Schule oder Schulträger beantwortet werden müssten: „Das Land steht hier in der Pflicht, eine generelle Handhabung vorzulegen.“
Wie könnten Abstandsregeln im Schulalltag aussehen?
Dazu soll Laschet zufolge die Kultusministerkonferenz bis Ende April ein Konzept erarbeiten. Denkbar sind aber etwa kleinere Klassen, damit sich nicht so viele Schüler gleichzeitig in einem Raum aufhalten. Tische könnten auseinander gestellt werden, um einen Mindestabstand zum Sitznachbarn zu haben. Auch Schichtunterricht in zwei Gruppen zwischen 8 und 13 Uhr sowie zwischen 14 bis 19 Uhr steht zur Diskussion. Einheitliche Standards dürfte es für die Schulen wegen der zum Teil gravierenden Unterschiede in den räumlichen Gegebenheiten aber nicht geben. Dazu kommt die Frage, was mit den Schulen passiert, in denen Sanierungsarbeiten laufen und der Unterricht etwa in Containern stattfindet, wo der Platz ohnehin begrenzt ist.
Können die Hygienevorschriften eingehalten werden?
Das muss sich erst noch zeigen. Schülervertreter sind skeptisch. „Wo sollen denn plötzlich so viele Putzkräfte herkommen, um die Räumlichkeiten mehrmals täglich zu desinfizieren?“, fragt Sophie Halley, Vorstandsmitglied der Landesschülervertretung. Sie befürchtet, dass es einen Wettstreit unter den Schulen um die Reinigungskräfte geben könnte. „Auch das Desinfektionsmittel muss erst einmal in so großen Mengen besorgt werden. An meiner Schule gab es das vorher auch nie. Wir können froh sein, wenn Seife da ist“, sagt die 17-Jährige. „Da sind so viele Fragen offen. Wichtig für uns
Schüler ist es, dass es für uns in der Schule genauso sicher ist wie vor der Corona-Krise.Wenn das gegeben ist, kann die Schule wieder öffnen – aber auch erst dann. Sicherheit geht vor.“
Was ist mit Klassenfahrten und Schulprojekten?
Auch dazu stehen eindeutige Anweisungen noch aus. Ausflüge aller Art dürften aber angesichts der Distanzregeln bis auf Weiteres nicht mehr durchführbar sein. Dasselbe gilt für viele Schulprojekte. Sportfeste oder Theateraufführungen etwa, zu denen bisher auch Eltern als Zuschauer eingeladen waren, werden erst einmal nicht stattfinden können.
Wie kommen die Schüler zur Schule? Wegen der Corona-Krise fahren in den meisten Städten Busse und Bahnen nicht mehr nach dem gewohnten Fahrplan. Das könnte zu Schulbeginn zu einem Problem werden. Die Düsseldorfer Rheinbahn etwa versicherte auf Anfrage aber, dass die Schulbusse mit Wiedereröffnung der Schulen wieder wie gewohnt fahren sollen.